Mit seinem Beschluss vom 29. April 2026, AZ. 21 Cdo 606/2026, entschied das Oberste Gericht einen weiteren Streit über die gleiche Vergütung der Mitarbeiter der Tschechischen Post. Die Klägerin, die am Schalter einer kleineren Filiale außerhalb von Prag arbeitete, verlangte einen Schadensersatz in Höhe von 81.374,35 CZK, da sie einen niedrigeren Tariflohn erhielt als Angestellte der Prager Zweigstellen, die in derselben Position und in derselben Tarifstufe eingestuft wurden.
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Am 11. September 2026 verabschiedete die Abgeordnetenkammer eine Änderung des Verbraucherkreditgesetzes, deren Hauptziel die Umsetzung der europäischen CCD2-Richtlinie ist (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2023/2225, über Verbraucherkredit-verträge und über die Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG).
In seinem jüngsten Urteil AZ. III. ÚS 3503/25 befasste sich das Verfassungsgericht mit einer Frage, die für jeden, der Immobilien erwirbt, von grundlegender Bedeutung sein kann. Der Kern der genannten Erkenntnis war die Bewertung des guten Willens des Erwerbers und des Ausmaßes der notwendigen Aktivität, um zu überprüfen, ob der im öffentlichen Register eingetragene Status mit dem tatsächlichen rechtlichen Stand übereinstimmt.
Die Generalfinanzdirektion (im Folgenden als „GFŘ-Direktion“ bezeichnet) hat sich zur Frage geäußert, ob für ein ausländisches Unternehmen in der Tschechischen Republik eine Betriebsstätte („BS“) im Zusammenhang mit Homeoffice seiner Mitarbeiter entstehen kann.
Die Europäische Cyber-Resilienz-Verordnung (CRA - Cyber Resilience Act) bringt eine bedeutende regulatorische Veränderung im Bereich der Cybersicherheit einer Vielzahl von Produkten mit digitalen Elementen mit sich – von smarten Geräten und Sicherheitskameras über mobile Applikationen bis hin zu einiger Software.
Das Amt für den Wettbewerbsschutz ("ÚOHS-Amt") hat sein Interessensgebiet auf den Arbeitsmarkt verlagert, nämlich im Bereich der sogenannten No-Poach-Vereinbarungen - bei denen sich die Parteien sich vereinbaren, keine Arbeitnehmer zu herüberziehen - sowie der sog. non-solicitation-Vereinbarungen - deren Inhalt die Verpflichtung der Parteien ist, keine Mitarbeiter der anderen Partei anzusprechen oder anzuziehen.
Das Urteil des Obersten Gerichts vom 21. Januar 2026, AZ. 21 Cdo 946/2025, stellt eine wichtige Entscheidung für die arbeitsrechtliche Praxis dar, wenn das Verhalten eines Arbeitnehmers am Arbeitsplatz die Privatsphäre anderer Personen beeinträchtigt und gleichzeitig Gegenstand einer Untersuchung durch öffentliche Behörden ist.
Das Urteil des EU-Gerichtshofs vom 11. Juni 2026 im Fall von C 292/25 betrifft die Auslegung der Artikel 6, 18 und 32 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2015/848, über Insolvenzverfahren ("die Verordnung").
Am 24. Juni 2026 veröffentlichten die Tschechische Nationalbank (ČNB) und die Nationale Cyber- und Informationssicherheitsbehörde (NÚKIB) eine gemeinsame Erklärung, die darauf abzielt, das Verhältnis zwischen der DORA-Verordnung und dem Cybersicherheitsgesetz (ZKB-Gesetz) in Bezug auf Finanzmarkteinheiten zu klären, die den beiden rechtlichen Regimen unterliegen.
Das Urteil des Obersten Gerichts vom 9. April 2026, AZ. 24 Cdo 81/2026, bringt eine bedeutende Veränderung in der Auslegung von Kaufverträgen für unbewegliche Vermögen/Immobilien.
Der arbeitsrechtliche Rahmen variiert erheblich von einem europäischen Land zum anderen. Anforderungen an Arbeitserlaubnisse, Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Vergütung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses können erhebliche Auswirkungen auf die internationale Planung betr. Arbeitskräftewerbung haben.
Das neue Baugesetz und die Durchführungsverordnung Nr. 146/2024 Slg. bringen eine grundlegende Änderung in der Bewertung von Wohneinheiten und Ateliers/Studios. Insbesondere schaffen sie die bestehende strenge Anforderung für direkte Auflichtung bzw. direktes Sonnenlicht in Wohnräumen ab, was den Weg für deren Neukollaudierung in vollwertige Wohneinheiten öffnet.
In seiner Entscheidung 6 Ads 21/2026 behandelte das Oberste Verwaltungsgericht („NSS“-Gericht) die Frage der Angemessenheit der Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Mitarbeiters.
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2024/927 (AIFMD II) stellt die erste systematische Harmonisierung der Regeln für alternative Investmentfonds dar, die auf der EU-Ebene Kredite gewähren.
Gewinnverteilung in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Das Oberste Gericht bestätigt ein milderes Regime, definiert aber gleichzeitig dessen Grenzen
Der EuGH stärkt den Verbraucherschutz: Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Vertragsklauseln dürfen nicht bereits mit Vertragsabschluss beginnen.