Homeoffice und eine Betriebsstätte: GFŘ-Direktion klärt Regeln
Die Generalfinanzdirektion (im Folgenden als „GFŘ-Direktion“ bezeichnet) hat sich zur Frage geäußert, ob für ein ausländisches Unternehmen in der Tschechischen Republik eine Betriebsstätte („BS“) im Zusammenhang mit Homeoffice seiner Mitarbeiter entstehen kann.
