Überprüfung von Bereichen, die für die Steuerpflicht des Unternehmens kritisch sind, bestehend aus mindestens einer stichprobenartigen Überprüfung der folgenden Punkte: 1. die korrekte Ermittlung des Gewinns vor Steuern für die Zwecke der Zeile 10 des Körperschaftsteuererklärungsformulars; 2. den korrekten Ausschluss aller Posten, die die Steuerbemessungsgrundlage gemäß dem Gesetz Nr. 586/1992 Sb., Einkommensteuergesetz (im Folgenden "EStG-cz"), unzulässig verringern; 3. der korrekte Ausschluss aller Posten, die die Steuerbemessungsgrundlage nach dem EStG-cz unangemessen erhöhen; 4. die korrekte Ermittlung von steuerlichen Wertberichtigungen auf Forderungen und die korrekte Ermittlung der steuerwirksamen Ausbuchung solcher Forderungen; 5. die korrekte Bestimmung von Posten, die von der Steuerbemessungsgrundlage gemäß § 34 des EStG-CZ abgezogen werden können; 6. die korrekte Anwendung von Steuerabzügen nach § 35 des EStG-CZ; 1. die korrekte Ermittlung des Gewinns vor Steuern für