Kaufvertrag für Immobilien ohne festgelegten Kaufpreis
Das Urteil des Obersten Gerichts vom 9. April 2026, AZ. 24 Cdo 81/2026, bringt eine bedeutende Veränderung in der Auslegung von Kaufverträgen für unbewegliche Vermögen/Immobilien.
Jan Prošek ist ein Rechtsanwaltsanwärter, in seiner Praxis beschäftigt er sich überwiegend mit Handels- und Körperschaftsrecht, Insolvenzrecht, Rechtsstreitigkeiten und der generellen Praxis.
In der Anwaltskenzlei GT Legal arbeitet er seit 2024. Vorher war er in der Anwaltskanzlei UP Legal s.r.o. und als ein Jurist in einer internazionalen Versicherungsgesellschaft tätig.
Jan hat die Juristische Fakultät der Karlsuniversität in Prag studiert. Außer tschechisch spricht er fließend Englisch.
Das Urteil des Obersten Gerichts vom 9. April 2026, AZ. 24 Cdo 81/2026, bringt eine bedeutende Veränderung in der Auslegung von Kaufverträgen für unbewegliche Vermögen/Immobilien.
Der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass Zinszahlungen aus Darlehen vor der Insolvenz nicht automatisch als gläubigerbegünstigende Rechtshandlungen gelten.
Am 3. Dezember 2025 stufte die Europäische Kommission Russland als Hochrisiko-Drittland ein, hinsichtlich Verhinderung von Geldwäsche und...