Änderung der Anforderungen an die Auflichtung von Wohneinheiten
Immobilienrecht | LegalDas neue Baugesetz und die Durchführungsverordnung Nr. 146/2024 Slg. bringen eine grundlegende Änderung in der Bewertung von Wohneinheiten und Ateliers/Studios. Insbesondere schaffen sie die bestehende strenge Anforderung für direkte Auflichtung bzw. direktes Sonnenlicht in Wohnräumen ab, was den Weg für deren Neukollaudierung in vollwertige Wohneinheiten öffnet.