Bewertung gleicher und gleichwertiger Arbeit nach § 110 des Arbeitsgesetzbuchs
Mit seinem Beschluss vom 29. April 2026, AZ. 21 Cdo 606/2026, entschied das Oberste Gericht einen weiteren Streit über die gleiche Vergütung der Mitarbeiter der Tschechischen Post. Die Klägerin, die am Schalter einer kleineren Filiale außerhalb von Prag arbeitete, verlangte einen Schadensersatz in Höhe von 81.374,35 CZK, da sie einen niedrigeren Tariflohn erhielt als Angestellte der Prager Zweigstellen, die in derselben Position und in derselben Tarifstufe eingestuft wurden.