Neue Regeln zur Registrierung von Arbeitnehmern bei der Tschechischen Sozialversicherungsbehörde (ČSSZ) ab dem 1. Juli 2026. Arbeitgeber müssen früher reagieren als zuvor
Lohnagenda
Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine bedeutende Änderung des Gesetzes über die Organisation und Umsetzung der Sozialversicherung in Kraft, die das Verfahren zur Registrierung von Arbeitnehmern bei der Tschechischen Sozialversicherungsbehörde grundlegend verändert.