Zugänglichkeit digitaler Dienste ist seit Juni verpflichtend. Dies gilt auch für Online-Shops

Legal

Von: Edita Sikorová

Am 28. Juni 2025 trat das Gesetz Nr. 424/2023 Slg., über Zugänglichkeit bestimmter Produkte und Dienstleistungen, in Kraft. Dies berücksichtigt die europäische Richtlinie 2019/882, bekannt als European Accessibility Act.

Das Hauptziel der neuen Verordnung ist es, Menschen mit Behinderungen und anderen Gruppen mit Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und digitalen Diensten zu gewährleisten. Das Gesetz soll jegliche Diskriminierung bei der Nutzung ausgewählter Dienste und Produkte aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen der Nutzer beseitigen.

Für welche Produkte und Dienstleistungen gilt das Gesetz?

Die neuen Anforderungen zur Gewährleistung gleichberechtigter Zugänglichkeit/Barrierefreiheit
gelten insbesondere für folgende Kategorien:

Produkte:

  • Computer, Laptops, Tablets, Smartphones,
  • E-Book-Reader und Software zum diesbezüglichen Lesen,
  • Endgeräte (z.B. Router, Modems, Set-Top-Boxen),
  • Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Check-in-Kioske).

Dienstleistungen:

  • elektronische Kommunikation,
  • audiovisuelle Mediendienste,
  • Personenbeförderungsdienste,
  • elektronischer Handel, bei dem Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz geschlossen werden,
  • Finanzdienstleistungen, einschließlich Kredite, Zahlungsdienste, elektronisches Geld und Anlagedienstleistungen.

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen Dienste und Produkte die Verpflichtungen erfüllen. Für Dienste, die bereits zuvor auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030, die den Betreibern ausreichend Spielraum zur Anpassung gibt.

Wie soll die Zugänglichkeit/ Barrierefreiheit sichergestellt werden?

Die wichtigsten Grundsätze allgemeiner Zugänglichkeit sind Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Stabilität. In der Praxis bedeutet dies beispielsweise die Möglichkeit, Schriftgröße und Kontrast anzupassen, die Kompatibilität mit unterstützenden Technologien oder eine intuitive Navigation sowie eine klare, logische Struktur der Inhalte. Regulierte Produkte müssen zudem deutlich gekennzeichnet sein und barrierefreie Anleitungen und Sicherheitsinformationen enthalten. Bei Dienstleistungen ist unter anderem verpflichtend, eine Beschreibung der Dienste für den Nutzer zu veröffentlichen und anzugeben, wie sie die Zugänglichkeitsverpflichtungen erfüllen.

Auswirkungen auf E-Shops

Die neue Gesetzgebung hat grundlegende Auswirkungen auf Betreiber von Online-Shops und anderen digitalen Geschäftsdienstleistungen. Online-Shops, die den Abschluss von Fernabsatzverträgen ermöglichen, müssen ihre Websites und Applikationen so anpassen, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Beispielsweise sollte ein blinder Nutzer die Warenbeschreibung lesen und mithilfe eines Screenreaders einen Kauf tätigen können.

Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung der neuen Pflichten?

Die Nichteinhaltung von Verpflichtungen kann zu Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Kronen führen, wobei die konkrete Höhe der Sanktion von der Schwere des Verstoßes abhängt. Die Einhaltung wird von der Tschechischen Handelsinspektion überwacht. Stellt sie fest, dass ein Produkt die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt, kann sie zusätzlich zu Geldstrafen dessen Rücknahme vom Markt anordnen.

Das Gesetz trägt der Tatsache Rechnung, dass nicht jedes Unternehmen in der Lage sein wird, die Zugänglichkeit vollständig zu gewährleisten. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen (nur für Dienstleistungen) oder in Fällen, in denen die Erfüllung der Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.