
In der zweiten Juni-Hälfte dieses Jahres sollte eine Änderung des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., das Zivilgesetzbuch ("Zivilgesetzbuch"), und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz ("Verbraucherschutzgesetz") zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2673 (die sog. DMFS-Richtlinie) in Kraft treten, die die Regeln für den Abschluss von Verträgen über Finanzdienstleistungen und andere Verträge über den Fernverkauf von Waren und die Fernbereitstellung von Dienstleistungen grundlegend modernisiert. Ziel der vorgeschlagenen Regelung ist es hauptsächlich, den Verbraucherschutz im digitalen Umfeld zu stärken und die Ausübung der Verbraucherrechte - insbesondere das Recht auf Vertragsrücktritt - zu vereinfachen.
Die bedeutendste Änderung ist die Einführung des sogenannten "Vertragsrücktritts-Buttons", der für alle online abgeschlossenen Verträge vorhanden sein muss. Unternehmer werden somit verpflichtet sein, dem Verbraucher zu erlauben, einen Vertrag auf die gleiche Weise zu kündigen, wie er ihn abgeschlossen hat – also direkt über eine Online-Schnittstelle. Der Button muss sichtbar, leicht zugänglich sowie während der gesamten Vertragsrücktrittszeit erreichbar sein.
Im Bereich der Finanzdienstleistungen werden die Informationspflichten verschärft und um detaillierte Daten zum Produkt, Risiken und Bedingungen für den Vertragsrücktritt erweitert. Zusätzlich wurde für Finanzdienstleistungen ein spezielles Vertragsrücktrittssystem eingeführt – die übliche 14-tägige Frist kann in bestimmten Fällen auf bis zu ein Jahr und 14 Tage verlängert werden, insbesondere wenn der Unternehmer die Informationsverpflichtungen nicht erfüllt.
Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf das Zivilgesetzbuch, wo eine neue Bestimmung § 1830a eingeführt wird. Dies verankert ausdrücklich das Recht des Verbrauchers, über eine Online-Schnittstelle mit einem Button oder einer ähnlichen Funktion vom Vertrag zurücktreten zu können. Der Vertragsrücktrittsprozess erfolgt in zwei Phasen – nach dem ersten Klick auf den Rücktrittsbutton gibt der Verbraucher seine persönlichen Daten ein oder bestätigt sie, identifiziert den Vertrag, von dem er zurücktritt, und gibt seine elektronischen Kontaktdaten an. Diese Informationen werden vom Verbraucher gesendet, indem er auf den Button klickt, um den Vertragsrücktritt zu bestätigen. Der Unternehmer ist dann verpflichtet, ihm ohne unnötige Verzögerung eine Bestätigung über den Eingang der Vertragsrücktrittserklärung zu senden. Die Gesetzesänderung regelt außerdem vorvertragliche Informationsverpflichtungen (§1820 Zivilgesetzbuch) und Bestimmungen zu Finanzdienstleistungen (insb. §§ 1843 und 1845 Zivilgesetzbuch).
Auf die Änderungen im Zivilgesetzbuch folgt eine Änderung des Verbraucherschutzgesetzes. Eine neue Ordnungswidrigkeit wird eingeführt, die darin besteht, keine Möglichkeit zu bieten, über einen Button von einem Vertrag zurückzutreten, wofür eine Geldstrafe von bis zu 5 Millionen CZK verhängt werden kann. Gleichzeitig legt das Gesetz die Regeln zur Überwachung der Einhaltung dieser Verpflichtungen fest und spiegelt die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Tschechischen Handelsinspektion und der Tschechischen Nationalbank entsprechend der Art der erbrachten Dienstleistung wider.
Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig zu überprüfen, ob Ihre Webschnittstelle für die neuen Anforderungen bereit ist; insbesondere ob sie es Verbrauchern ermöglicht, über den erforderlichen Button oder eine ähnliche Funktion von einem Vertrag zurückzutreten und ob sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthält. Wenn Sie Zweifel bezüglich der Einstellungen Ihrer Webschnittstelle oder der Vollständigkeit der Informationsverpflichtungen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.