Änderungen der Rechtsvorschriften
Ab 13. Dezember 2024 ist in Kraft eine Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit[1], die die Richtlinie 2001/95/EG ersetzt. Im Gegensatz zur Richtlinie gilt die Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und gewährleistet so einheitliche Regeln. Gleichzeitig stärkt es den Verbraucherschutz, insbesondere im Bereich der Produktsicherheit bei Online-Käufen.
Auf Grundlage dieser Verordnung wurde ein neues Gesetz zur allgemeinen Produktsicherheit[2] geschaffen, das die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden in der Tschechischen Republik regelt und Sanktionen für Pflichtverletzungen im Bereich der Produktsicherheit festlegt.
Was ist ein sicheres Produkt?
Ein sicheres Produkt ist ein Produkt, das unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein inakzeptables Risiko darstellt. Bei der Beurteilung der Sicherheit eines Produkts werden nicht nur seine Eigenschaften berücksichtigt, sondern unter anderem auch:
- Methode der Produktpräsentation
- die Verbrauchergruppe, für die das Produkt bestimmt ist (z.B. Kinder)
- mögliche Auswirkungen auf andere Produkte, mit denen es häufig verwendet werden kann
Die Verordnung gilt nicht für Produkte, die besonderen Rechtsvorschriften unterliegen, wie etwa Lebensmittel, Arzneimittel, Antiquitäten, Pestizide oder Futtermittel.
Wer überwacht die Produktsicherheit?
Die zuständige Aufsichtsbehörde variiert je nach Produktart. Sofern nicht durch ein spezielles Gesetz etwas anderes bestimmt ist (z.B. Hygienestationen), erfolgt die Überwachung der Produktsicherheit durch die Tschechische Handelsinspektion (ČOI).
Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher
Sichere Produkte
Es dürfen nur sichere Produkte auf den Markt gebracht werden. Importeure[3] und Vertriebshändler[4] dürfen keine Waren auf den Markt bringen, die die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen oder bei denen obligatorische Informationen fehlen, wie zum Beispiel:
- Kontaktdaten des Herstellers
- Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise
Die Produktsicherheit wird neben den Herstellern auch von anderen Gliedern der Vertriebskette überprüft. Wenn ein gefährliches Produkt auf den Markt gebracht wurde, sind Importeure und Vertriebshändler verpflichtet, durch Korrekturmaßnahmen, einschließlich der Rücknahme des Produkts vom Markt oder aus dem Verkehr, dafür zu sorgen, dass das Produkt wieder in Einklang mit der Verordnung gebracht wird.
Auch Anbieter von Online-Marktplätzen[5] haben Produktsicherheitspflichten
Wenn Aufsichtsbehörden feststellen, dass ein auf einer Online-Marktplatzplattform angebotenes oder inseriertes Produkt gefährlich ist, können sie die Online-Marktplätze anweisen:
- Inhalte entfernen, die auf das Angebot eines gefährlichen Produkts verweisen
- den Zugriff auf das Angebot eines gefährlichen Produkts verhindern
- den Verbrauchern eine explizite Warnung zeigen
Recht auf Verbesserung
Verbraucher haben nun Anspruch auf Reparatur, Ersatz des Produkts oder Erstattung für den Produktwert, wenn das Produkt wegen Gefährlichkeit aus Warenkreislauf zurückgerufen wurde. Dieser Vorgang muss einfach sein und darf den Verbraucher nicht mit unnötigen Kosten – beispielsweise für die Rücksendung des Produkts – belasten.
Bessere Verbraucherinformationen
Wirtschaftsakteure[6] und Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, klare und verständliche Informationen über gefährliche Produkte und die damit verbundenen Risiken bereitzustellen. Bei einem Produktrückruf müssen die Verbraucher diesbezüglich unverzüglich informiert werden.
Safety Gate System – zentrale Datenbank gefährlicher Produkte
Mit der Verordnung wird das Frühwarnsystem für den Informationsaustausch über Korrekturmaßnahmen hinsichtlich gefährlicher Produkte – Safety Gate-System – übernommen und modernisiert. Ziel des Systems ist vor allem der schnelle Informationsaustausch über gefährliche Produkte zwischen den EU-Mitgliedsstaaten. Das System umfasst jedoch auch einen öffentlichen Bereich, in dem Verbraucher und andere Nutzer auf aktuelle Informationen zu gefährlichen Produkten zugreifen können.
Fernverkauf? Der Verbraucher muss informiert werden!
Beim Verkauf von Produkten im Fernabsatz müssen alle Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass der Verbraucher vor dem Kauf wichtige Informationen erhält.
Jedes Produktangebot muss Folgendes enthalten:
- Name des Herstellers und seine Kontaktdaten bzw. Angaben zur verantwortlichen Person
- eindeutige Produktidentifikation, einschl. Abbildungen und anderer Identifikatoren
- alle Sicherheits- oder Warnhinweise, die am Produkt oder seiner Verpackung angebracht
oder im Begleitdokument aufgeführt werden müssen
Abschluss
Die neue Verordnung führt EU-weit einheitliche Regeln zur Produktsicherheit ein und erhöht die Verantwortung aller Akteure in der Lieferkette. Anbieter von Online-Marktplätzen, Importeure und Vertriebshändler tragen nun eine größere Verantwortung für den Rückruf gefährlicher Produkte und die Informierung von Verbrauchern. Diese Maßnahmen sollen es Verbrauchern erleichtern, Informationen über gefährliche Produkte einzuholen.
[1] Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU)2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit,
verfügbar HIER
[2] Gesetz Nr. 387/2024 Slg., über die allgemeine Produktsicherheit und über die Änderung und Ergänzung einiger
damit zusammenhängender Gesetze, in der jeweils gültigen Fassung, verfügbar HIER
[3] Ein Importeur ist einfach definiert als eine in der EU ansässige Person, die ein Produkt aus einem Drittland
in die EU einführt.
[4] Ein Vertriebshändler ist einfach als eine Person definiert, die kein Hersteller oder Importeur ist,
und ein Produkt auf den Markt bringt.
[5] Ein Online-Marktplatzanbieter ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Person, die eine Online-Plattform betreibt,
über die Transaktionen zwischen Verbrauchern und Händlern vermittelt werden.
[6] Ein Wirtschaftsakteur ist ein Hersteller, Importeur, Vertriebshändler oder eine andere Person, die im Zusammenhang
mit der Herstellung oder Lieferung von Produkten auf den Markt Verpflichtungen gemäß der Verordnung hat.