Sind Haustürgeschäfte legal?

Legal

Von: Petr Berdych

Haustürgeschäfte sind in Tschechien nicht flächendeckend verboten, einige Städte und Gemeinden schränken sie in ihren Verordnungen jedoch ein oder schließen sie ganz aus. So gilt beispielsweise in Prag im gesamten Stadtgebiet ein Haustürverkaufsverbot (§ 8 Abs. 2 Verordnung Nr. 21/2021 Slg. Hauptstadt Prag). In anderen Städten oder Gemeinden kann dieser Verkauf (bspw. nur zu bestimmten Zeiten oder an bestimmten Orten) eingeschränkt sein.

Unabhängig von lokalen Vorschriften/Regelungen sind Verkäufer verpflichtet, das Verbraucherschutzgesetz einzuhalten und dürfen keine irreführenden oder aggressiven Geschäftspraktiken anwenden. Beispiele für unlautere Geschäftspraktiken sind die Erweckung eines falschen Eindrucks von Dringlichkeit („Dieses Angebot gilt nur jetzt!“), wiederholte aufdringliche Besuche des Verkäufers, selbst nachdem der Verbraucher den Verkäufer gebeten hat, nicht mehr wiederzukommen, usw.

Informationspflicht der Verkäufer

Verkäufer sind verpflichtet, dem Verbraucher vor dem Vertragsabschluss klare Informationen
über Folgendes zu geben:

  • ihre Identität – Firmenname/Bezeichnung, Firmen-ID (IČO), Firmensitz und Kontaktdaten,
  • den Preis und die Eigenschaften der angebotenen Waren oder Dienstleistungen,
  • die ordnungsgemäße Verwendung und Wartung der Waren,
  • Art der Lieferung und damit verbundene Kosten,
  • Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag, einschließlich der Bedingungen und Fristen,
  • Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde, einschließlich der Beschwerdefristen.

Worauf ist zu achten?

  1. Unterschreiben Sie nichts vorschnell vor Ort – wenn Sie an einem Angebot interessiert sind,
    lassen Sie es sich per E-Mail zusenden und lesen Sie es in Ruhe durch. Kein seriöser Verkäufer
    sollte Sie unter Druck setzen oder Ihnen das Gefühl geben, sofort zustimmen zu müssen.
  2. Überprüfen Sie die Identität des Verkäufers – wenn der Verkäufer behauptet, ein seriöses Unternehmen zu vertreten, und Ihnen die Situation verdächtig erscheint, rufen Sie das betreffende Unternehmen an und überprüfen Sie die Identität des Verkäufers.
  3. Wenden Sie sich bei Druck an die Polizei – wenn der Verkäufer sich weigert wegzugehen oder
    sich aggressiv verhält, rufen Sie die Polizei der Tschechischen Republik.

Kann man vom Vertrag zurücktreten?

Ja. Schließt der Verbraucher den Vertrag dennoch ab, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (§ 1828 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Wenn der Besuch des Verkäufers unaufgefordert erfolgte, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 30 Tage (§ 1829a des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Obwohl der Widerruf durch eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Verkäufer (z.B. auch telefonisch) erfolgen kann, empfehlen wir stets die schriftliche Form. Am besten geeignet ist ein Einschreiben oder die Zusendung des Widerrufs von einer Datenbox. Wenn Sie die E-Mail-Adresse des Verkäufers haben, können Sie den Widerruf auch per E-Mail senden.

Erfolgt der Widerruf nicht schriftlich, ist es in der Regel schwierig nachzuweisen, dass der Widerruf tatsächlich erfolgt ist.

Abschluss

Haustürgeschäfte bergen vor allem für ältere Verbraucher besondere Risiken. Sie können zu einem ungünstigen Vertrag gedrängt werden, unnötige Waren kaufen oder einen Vertrag abschließen, ohne die Möglichkeit zu haben, andere Anbieter und deren Vorteile zu prüfen.

Die Grundregel lautet: Seien Sie vorsichtig, überprüfen Sie Informationen und unterschreiben Sie nichts, insbesondere unter Druck. Bei Verdacht auf unlautere Geschäftspraktiken können Sie sich über die e- Annahmestelle - epodatelna ČOI an die tschechische Handelsinspektion wenden. Bei aggressivem Verhalten des Verkäufers könnten Sie auch die tschechische Polizei kontaktieren.