Russland ist in der EU-Liste der Hochrisikoländer im AML-Bereich aufgeführt

Bankwesen, Finanzen und Kapitalmärkte

Von: Jan Prošek

Am 3. Dezember 2025 stufte die Europäische Kommission Russland als Hochrisiko-Drittland ein, hinsichtlich Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML). Dies geschah durch eine von der Kommission delegierte Verordnung (EU) 2026/46 vom 3. 12. 2025. Die genannte Verordnung trat am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft – d.h. am 29. Januar 2026. Seit diesem Datum gilt die Russische Föderation offiziell als Hochrisikoland im Rahmen der AML-Verordnung.

Die praktische Folge der Aufnahme Russlands auf die "schwarze Liste" der EU ist, dass alle verpflichteten Personen (die der AML-Gesetzgebung unterliegenden Einheiten – wie z.B. Banken, Kreditgeber, Immobilienmakler oder Versicherungsgesellschaften) in der Tschechischen Republik und in der EU nun jede Geschäftsbeziehung oder Transaktion mit Verbindung zu Russland als höchst-risikoreich ansehen müssen. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften bedeutet dies die verpflichtende Anwendung erweiterter Maßnahmen zur sogenannten tiefgehenden Identifikation und Kontrolle des Kunden (enhanced due diligence). Konkret geht es beispielsweise darum, zusätzliche Informationen über den Kunden und seinen ev. wirtschaftlich Berechtigten (Eigentümer) einzuholen, die Herkunft von Geldern und Vermögenswerten, die beabsichtigte Art der Geschäftsbeziehung sowie Dokumente oder Informationen aus verschiedenen vertrauenswürdigen Quellen zu überprüfen. Tschechische verpflichtete Personen sind daher verpflichtet, eine strengere Kontrolle über Kunden und Transaktionen mit Verbindungen zu Russland durchzuführen und alle zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit dieser Hochrisiko-Kategorisierung konsequent einzuhalten.