Oberstes Gericht zur Verantwortung für die Sicherheit von externen Arbeitskräften am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht und Ausländerrecht

Von: Amanda Marku

Die Entscheidung des Obersten Gerichts, AZ. 21 Cdo 1325/2025 vom 30. September 2025, hat die Auslegung der Arbeitgeberpflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (BOZP) maßgeblich präzisiert. Die Entscheidung gilt insbesondere für alle Arbeitgeber, die die Dienste externer Arbeitskräfte (z.B. Reinigungsdienste, technische Dienstleistungen usw.) in Anspruch nehmen.

Das Oberste Gericht befasste sich mit einem Fall, in dem ein externer Arbeiter (ein Selbstständiger), der über ein anderes Unternehmen angestellt war, Reinigungsarbeiten in einem Umspannwerk im Auftrag eines Subunternehmers durchführte. Der externe Arbeiter wurde vor Arbeitsbeginn nicht über die Risiken und Sicherheitsvorschriften bezüglich der Anlage geschult worden. Dies führte zur Verwendung ungeeigneter Arbeitsmittel und in der Folge zu einem schweren Stromschlag.

Das Unternehmen wies seine Verantwortung von sich und erklärte, der externe Mitarbeiter stehe in einem Vertragsverhältnis mit einem anderen Unternehmen und die Pflicht zur ordnungsgemäßen Schulung des Mitarbeiters liege bei dessen direktem Vertragspartner.

Das Oberste Gericht wies die Argumentation des Unternehmens jedoch eindeutig zurück. Es stellte fest, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Sicherheit nicht nur seiner eigenen Angestellten, sondern aller Personen zu gewährleisten, die sich mit seinem Wissen am Arbeitsplatz aufhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person selbstständig, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und Verantwortung handelt.

Gleichzeitig stellte es ausdrücklich fest, dass die Verpflichtung zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht vertraglich auf Dritte übertragen werden kann. Wenn ein Arbeitgeber einem externen Mitarbeiter den Zutritt zum Arbeitsraum gestattet, ist er für dessen Sicherheit verantwortlich und muss sicherstellen, dass dieser ordnungsgemäß informiert, geschult und geschützt ist.