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Lukáš Zahrádka | Jiří Mačát | April 20, 2021

Neues Gesetz zur Überprüfung ausländischer Investitionen

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Planen Sie den Eintritt eines Investors ins Land oder außerhalb der EU, oder laufen bereits die Verhandlungen darüber? Dann ist für Sie das neue Gesetz zur Überprüfung ausländischer Investition von Interesse, das ab dem 1.5.2021 gilt und das sich auf alle Investitionen bezieht, die zum jeweiligen Tag nicht vollständig beendet wurden. Haben Sie bereits den Vertrag unterzeichnet und warten Sie auf die Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen? Auch Sie kann das neue Gesetz betreffen.

Die wichtigste Änderung, die das Gesetz bringt, ist die Verpflichtung, bestimmte ausländische Investitionen seitens des Ministeriums für Wirtschaft und Handel („MPO“) beurteilen und von ihm genehmigen zu lassen. Diese Investitionen definiert das Gesetz mittels deren Verursachers, der ein Subjekt mit dem Sitz außerhalb der EU oder ein Subjekt, das von einem Subjekt dieser Art beherrscht wird, ist, und mittels des Gegenstands, der militärisches Material, Waren doppelter Nutzungsmöglichkeit (die primär für zivile Zwecke, die jedoch auch für militärische Zwecke genutzt oder ausgenutzt werden kann) auch für die Waffenproduktion sind; das MPO selbst führt unter dieser Kategorie auch Werkzeugmaschinen oder Chemikalien, die in der Zivilindustrie normalerweise verwendet werden), „kritische Infrastruktur“, flächendeckende Medien oder jeder andere Gegenstand, bei dem die Investition „in der Lage ist, die Sicherheit der Tschechischen Republik zu gefährden“ (sog. „restliche Kategorie“).

Bei dem militärischen Material, bei Waren der doppelten Nutzung und bei der kritischen Infrastruktur fordert das Gesetz die vorherige Genehmigung (d.h. die Einleitung des Verfahrens zur Genehmigung der Investition beim MPO). Bei den flächendeckenden Medien ist eine vorherige Besprechung ausreichend, auf deren Grundlage das MPO entscheidet, ob es selbst ein Verfahren über die Zulassung der jeweiligen Investition (sie ist der Genehmigung über die Zulassung der Investition ähnlich) einleitet.

Bei der restlichen Kategorie hat der Investor die Möglichkeit, eine Besprechung vorzuschlagen; wenn er dies nicht macht, hat das MPO innerhalb von 5 (fünf) Jahren ab der Beendung der Transaktion das Recht, die Investition selbst zu überprüfen, im schlimmsten Fall, deren Fortsetzung zu verbieten (z.B. den Verkauf des Gegenstands der Investition anzuordnen). Diese Tatsache betrachten wir als sehr problematisch, da es nicht klar ist, welche Investitionen in diese Kategorie gehören werden, und wenn der Investor die erwähnte Besprechung nicht beantragt (z.B. da er der Meinung ist, dass seine Investition in die restliche Kategorie nicht fällt), wird er die nächsten 5 (fünf) Jahre das Risiko tragen, dass seine Investition ex post verboten wird.

In den Prozess der Entscheidung wird auch die tschechische Regierung einbezogen, und nach den im Gesetz genannten Fristen kann man erwarten, dass das ganze Verfahren ein halbes Jahr oder länger dauern kann. Das Ergebnis des Prozesses ist die Genehmigung oder die bedingte Genehmigung der Investition, ihr Verbot oder das Verbot ihrer Fortsetzung. Gegen die Entscheidung des MPO kann man sich lediglich vor Verwaltungsgerichten wehren. Die eingereichte Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Für die Verletzung der Verpflichtungen droht dem ausländischen Investor eine Geldstrafe von bis zu 1% oder 2% seines Nettoumsatzes vom letzten beendeten Geschäftsjahr.

Wenn Sie zur Zeit über eine Investition verhandeln, die nach dem neuen Gesetz genehmigt oder besprochen werden müsste, wird es eindeutig empfohlen, die Investition bis 30.4.2021 zu Ende bringen. In Zukunft wird es notwendig sein, bei jeder Investition, bei der ein Investor aus einem Land außerhalb der EU auftritt, zu überprüfen, ob sie unter eine der definierten Kategorien fällt, die die Genehmigung verlangen, und wenn nicht, ob eine „präventive“ Besprechung beantragt werden sollte, um die künftigen Risiken auszuschließen.