Neue EU-Verordnung: Der Weg zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken erfolgt durch die Koordinierung der Aufsichtsbehörden

Handels- und Gesellschaftsrecht

Von: Tomáš Kreisl

Im Dezember 2024 konkretisierte die Europäische Kommission Maßnahmen, die darauf abzielen, die Position der Landwirte zu stärken und kleinere Lieferanten vor unlauteren Handelspraktiken der "großen Akteure" im Rahmen der Agrar-Lebensmittel-Kette zu schützen. Die neu vorgeschlagene Verordnung zur grenzüberschreitenden Durchsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken stellt gezielte Änderungen und Ergänzungen des bestehenden Rechtsrahmens dar.[1]

Die Verordnung betrifft direkt Aufsichtsbehörden. In der Tschechischen Republik wird dies hauptsächlich das Amt zum Schutz des Wettbewerbs sein. Es sollte durch einen gegenseitigen Hilfsmechanismus effektiver mit anderen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Dies wird zu einem intensiveren grenzüberschreitenden Informationsfluss, einschließlich der gemäß den GDPR-Regeln zu schützenden personenbezogenen Daten, führen. Durch den Informationsaustausch können die Aufsichtsbehörden in gemeinsamen Ermittlungen grenzüberschreitender Fälle koordiniert vorgehen.

Derzeit zeigt sich im Kampf gegen unlautere Handelspraktiken die nicht funktionsfähige grenzüberschreitende Eintreibung von Sanktionen. Das Hindernis ist nicht nur die administrative Belastung, sondern auch die unterschiedlichen Verfahrensregeln der Staaten. Die neue Regelung zielt darauf ab, diese Mängel zu beseitigen. Neben der Stärkung der Koordinierung der Aufsichtsbehörden strebt sie an, Folgendes zu erzielen:

  • Einführung der Verpflichtung zu einem schriftlichen Vertrag zwischen Landwirten und Käufern, der gleichzeitig flexibel auf Marktentwicklungen und Kostenschwankungen reagieren wird;
  • Festlegung verbindlicher Vermittlungsmechanismen zwischen Landwirten und Käufern,
  • Verstärkung der Verhandlungsposition und finanzieller Unterstützung der Produzentenorganisationen,
  • Ermöglichung der EU-Krisenunterstützung für Initiativen von Produzentengruppen, und
  • Unterstützung gemeinsamer Projekte im Bereich Nachhaltigkeit und soziale Entwicklung.

Die neue Regelung ist ein entscheidender Schritt zur Modernisierung der Agrar-Lebensmittel-Kette. Die Reform richtet sich gegen die bisher dysfunktionale grenzüberschreitende Durchsetzung von Regeln. Die Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden und die Möglichkeit eines gemeinsamen Vorgehens sind entscheidend. Ergebnis soll ein gerechterer und funktionalerer grenzüberschreitender Markt sein, der Landwirte und andere schwächere Einheiten besser vor großen Unternehmen schützen wird.

[1] Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013, zur Einrichtung einer gemeinsamen Organisation der Märkte für Agrarprodukte, und Aufhebung der Verordnungen des Rates (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG)
Nr. 1234/2007 und der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2019/633
vom 17. April 2019, zu unlauteren Geschäftspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelkette