Neue EU-Produkthaftungsregeln: Was bedeutet das für Fintech und Insurtech?

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Die neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2024 bringt eine Reihe von Änderungen in der Produkthaftung mit sich. In diesem Artikel erläutern wir, welche Unternehmen von den Änderungen betroffen sind und wie sie sich darauf vorbereiten können.

Die Änderung der gesetzlichen Regelung ist in diesem Fall eine Reaktion auf technologische Entwicklungen, insbesondere die Digitalisierung und den Aufstieg der künstlichen Intelligenz. Sie verändert den Rechtsrahmen grundlegend und hat erhebliche Auswirkungen auf die Fintech- und Insurtech-Sektoren, die an der Grenze von Technologien, Software und Dienstleistungen wirken.

Ziel: Modernisierung, Harmonisierung und mehr Schutz

Die Hauptmotivation der neuen Richtlinie ist die Anpassung der Gesetzgebung an die Realität des 21. Jahrhunderts. Die bestehenden Vorschriften werden den Anforderungen komplexer digitaler Produkte und intelligenter Geräte, geschweige denn von Systemen auf Basis künstlicher Intelligenz, nicht mehr gerecht. Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab:

  • Harmonisierung des EU-Binnenmarktes – die Vereinheitlichung der Regeln zwischen den Mitgliedstaaten soll den grenzüberschreitenden Handel vereinfachen und die Rechtsunsicherheit vermeiden
  • Stärkung der Verbraucherrechte – Verbraucher können leichter Schadenersatz fordern, wenn ihnen durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden entsteht.
  • Reaktion auf den technologischen Fortschritt – die Richtlinie berücksichtigt neue Geschäftsmodelle und Ansätze, darunter AI-basierte Dienste und Produkte.
  • Rechtliche Vorhersehbarkeit für Hersteller und Entwickler – präzisere Definitionen und Pflichten sollen zu mehr Verständlichkeit der Regelungen führen.

Wirkungsbereich

Im Mittelpunkt der Richtlinie steht die objektive Haftung für Schäden durch fehlerhafte Produkte, also eine Haftung ohne Rücksicht auf das Verschulden – ähnlich wie in § 2895 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist. Diese Regelung ersetzt oder beschränkt nicht andere rechtliche Möglichkeiten, die den Geschädigten nach nationalem Recht oder anderen EU-Rechtsvorschriften zur Verfügung stehen.

Konkret gilt die neue Gesetzgebung nicht für:

  • Vertragliche Haftung, also Ansprüche aus Vertragsverletzungen – etwa, wenn das Produkt nicht den vereinbarten Parametern entspricht.
  • Haftung für Mängel und Garantien, seien es gesetzliche Qualitätsgarantien oder Garantien des Herstellers Geschädigte haben somit die Möglichkeit, verschiedene Rechtssysteme parallel zu nutzen, um ihre Rechte zu wahren und Schadensersatz zu erwirken, was zu einem umfassenderen und flexibleren Schutz der Verbraucher und anderer Nutzer von Produkten beiträgt.

Software als Produkt? Ja, und oft auch ein AI-Produkt

Eine der wichtigsten Schlüsseländerungen ist die Erweiterung des Begriffs „Produkt“. Dieser stellt nun sicher, dass die Definition auch digitale Produktionsgarnituren, Rohstoffe und Software umfasst, sowohl eigenständige als auch in andere Geräte integrierte. Bedeutsam ist, dass die Haftung auch für Systeme gilt, die künstliche Intelligenz nutzen. Verursacht beispielsweise AI im Rahmen eines Versicherungsmittels oder einer Zahlungsapplikation aufgrund fehlerhafter Funktionalität Schäden, kann der Anbieter für einen Produktfehler haftbar gemacht werden.

Eine Ausnahme ist nur nichtkommerziell entwickelte Software, beispielsweise innerhalb von Open-Source-Community ohne Geschäftszweck. Sobald die Software jedoch in das kommerzielle Ökosystem gelangt, geht die volle rechtliche Verantwortung auf den Anbieter über.

Auswirkungen auf Fintech und Insurtech: Vorsicht vor Fehlern und Risiken

Fintech- und Insurtech-Unternehmen, deren Dienstleistungen häufig auf Algorithmen, KI oder Datenanalyse basieren, sollten die Richtlinie aufmerksam verfolgen. Für sie gelten insbesondere folgende Empfehlungen:

  • Identifizierung der Produkte, die gemäß der neuen Definition als Produkte betrachtet werden können.
  • Sicherstellung ausreichender Tests und Dokumentation bzgl. der Softwareentwicklung, einschließlich Mechanismen zur Fehlererkennung und -korrektur.
  • Überprüfung/Anpassung der Vertragsbeziehungen mit Lieferanten, insbesondere wenn es sich um einen kundenspezifischen Software-Auftrag handelt.
  • Aktualisierung der internen Prozesse betr. Risikomanagement und Haftpflichtversicherung, für den Fall von Gesundheits-, Sach-/Vermögen- oder Datenschäden.

Wann tritt die Richtlinie in Kraft?

Die Richtlinie trat am 11. Januar 2025 in Kraft; die Mitgliedstaaten haben jedoch bis zum 9. Dezember 2026 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Das bedeutet, dass Unternehmen etwa zwei Jahre Zeit haben, sich vorzubereiten und ihre Prozesse und Produkte anzupassen.

Abschluss

Die neue Richtlinie bringt erhebliche Änderungen in europäisches Recht mit sich. Für Fintech- und Insurtech-Unternehmen bedeutet sie nicht nur neue Pflichten, sondern auch die Chance, die Qualität ihrer Produkte zu verbessern und das Kundenvertrauen zu stärken. Unternehmen, die sich rechtzeitig vorbereiten, verschaffen sich in einem zunehmend regulierten Markt einen Vorteil.