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Veronika Odrobinová | November 7, 2023
Am 12. Oktober 2023 wurde in der Sammlung gerichtlicher Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) eine Entscheidung unter AZ. C-286/22 verkündigt, die sich mit der uralten Frage befasste: Ist ein Elektrofahrrad ein Kraftfahrzeug?
Ein Radfahrer mit einem Elektrofahrrad wurde beim Fahren in der Nähe von Brugg von einem Auto angefahren. Der Radfahrer wurde bei diesem Unfall schwer verletzt und erlag wenige Monate später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Bei der Lösung der Entschädigungsfrage beschäftigten sich die belgischen Gerichte auch mit der Frage, ob es sich bei einem Elektrofahrrad um ein Kraftfahrzeug im Sinne der Richtlinie 2009/103/EC handelt. Wäre dies der Fall, müsste eine eigene Haftpflichtversicherung diesbezüglich abgeschlossen werden, ohne die der Radfahrer keinen Anspruch auf volle Entschädigung hätte.
Bereits vor der Entscheidung selbst hat das Gericht wichtige Tatsachen dargelegt, die die Entscheidung beeinflusst haben. Das Elektrofahrrad, mit dem der Radfahrer fuhr, war nur teilweise von einem Motor angetrieben und man musste „in die Pedale treten“, um den Motor zu aktivieren. Zudem konnte der Motor des E-Bikes das Rad nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h bewegen, und das auch nur bei gleichzeitigem Treten in die Pedale.
In Anbetracht des Zwecks der Richtlinie 2009/103/EC, der darin besteht, die Opfer von Verkehrsunfällen zu schützen, entschied das Gericht, dass ein Elektrofahrrad, das nicht ausschließlich auf die Leistung seines Motors angewiesen ist, nicht in der Lage ist, so viel Schaden anzurichten wie ein Auto oder Motorrad; und wird daher nicht als Kraftfahrzeug im Sinne dieser Richtlinie verstanden – es besteht daher keine Notwendigkeit, dafür eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Autor: Veronika Odrobinová¨, Petr Pešek