Das Justizministerium hat seine Pläne zur Klärung der unklaren Situation bezüglich der Registrierung wirtschaftlich Berechtigter („Register“) bekannt gegeben. Wie wir bereits hier berichteten, urteilten tschechische Gerichte im Sommer, dass juristische Personen weder für die Nichtregistrierung ihrer wirtschaftlich Berechtigten mit Geldstrafen belegt noch anderen Sanktionen gemäß Gesetz Nr. 37/2021 Slg., über die Registrierung wirtschaftlich Berechtigter („Gesetz“) unterworfen werden können.
Der Grund dafür ist die Unvereinbarkeit der aktuellen Fassung des Gesetzes mit dem EU-Recht, wonach die Bereitstellung von Daten für die Öffentlichkeit im Widerspruch zum Recht auf Privatsphäre registrierter natürlicher Personen steht.
Angesichts der Schlüsselrolle des Registers der wirtschaftlich Berechtigten im Kampf gegen Geldwäsche und der Notwendigkeit, die Einträge im Register auf dem neuesten Stand zu halten, wofür sich auch andere Interessengruppen (Notare, FAU) in der Praxis ausgesprochen haben, war es erforderlich, die Situation zu klären und die Registrierenden erneut davon zu überzeugen, dass die Registrierungspflicht weiterhin gilt.
Das Justizministerium hat nun seine Absicht bekannt gegeben, das Gesetz zu novellieren; ab Mitte Dezember 2025 sollte das Register für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich sein. Es bliebe weiterhin nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen zugänglich, die diese Informationen für ihre Tätigkeits-ausübung benötigen und die Herkunft von Vermögenswerten überprüfen müssen, wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Steuerberater. Personen mit einem berechtigten Interesse, wie Medienvertreter oder gemeinnützige Organisationen, könnten sich dann an acht regionale Gerichte wenden, wo sie nach Vorlage eines Rechtsgrundes die Einsicht in das Register erhalten könnten.
Für diejenigen, die sich registrieren lassen, wird das Dilemma nach mehr als vier Monaten deutlicher: Soll man sich registrieren und damit die Privatsphäre opfern oder sich nicht registrieren lassen, aber gegen das Gesetz verstoßen und dadurch eine ganze Reihe üblicher Handlungen unmöglich machen? Die Pflicht zur Registrierung wirtschaftlich Berechtigter bestand stets, und es ist offensichtlich, dass der Staat sie nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung wieder kontrollieren und durchsetzen wird.
Benötigen Sie Hilfe bei der Registrierung? Kontaktieren Sie uns und wir kümmern uns um alles Notwendige.