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Veronika Odrobinová | September 26, 2023

Das Ende illegaler Werbetafeln

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Außerhalb der kontinuierlich bebauten Ortschaft ist das Anbringen von Werbetafeln in der Straßennähe bereits seit dem Jahr 2017 verboten. Doch einige Unternehmen haben eine Gesetzeslücke gefunden, dank der sie illegal platzierte Werbeflächen weiterhin nutzen können. Mit der Gesetzesnovelle der Straßenverkehrsordnung erhalten Gemeinden und Regionen nun ein neues Instrument gegen diese Praktiken.

Nach der aktuellen Regelung wird bei Verdacht auf rechtswidrig platzierte Werbung zunächst ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, das im Durchschnitt vier bis acht Wochen dauert, und erst dann erfolgt eine Aufforderung zur Entfernung der Werbetafel. Besitzer widerrechtlich platzierter Werbeflächen, die eine Aufforderung zur Entfernung erhalten, warten den letzten Tag der Entfernungsfrist ab und versetzen die Werbeflächen dann auf ein anderes Grundstück.

Die zuständige Straßenverwaltungsbehörde muss dann mit der langwierigen Feststellung des Eigentümers beginnen, einschließlich der Aufforderungen zur Entfernung der Werbefläche und der entsprechenden Fristen. Der Inhaber der Werbefläche kann auf diese Weise den gesamten Vorgang wiederholen und in der Zwischenzeit die Vergütung für die Bereitstellung der Werbefläche kassieren. All dies geschieht oft ohne Wissen des Werbeauftraggebers, der nicht annimmt, dass es sich hierbei um eine illegale Praxis handelt.

Die neuen Regeln kehren den gesamten Prozess um. Entdeckt der Eigentümer einer Straße, meist eine Gemeinde oder eine Region, eine illegal angebrachte Werbefläche auf seinem Grundstück, ist er verpflichtet, sofortige Maßnahmen zu ergreifen und die rechtswidrig angebrachte Werbetafel zu entfernen und einzulagern. Erst dann wird der Eigentümer benachrichtigt und es beginnt die dreimonatige Frist zur Abholung des Werbemittels.

Seit 6 Jahren ist es verboten, Werbeflächen auf Straßen der dritten und zweiten Klasse im Abstand von 15 Metern zur Fahrbahn, auf Straßen der ersten Klasse im Abstand von 50 Metern und auf Autobahnen im Abstand von 250 Metern zur Fahrbahn anzubringen.
Die meisten Werbetafeln wurden nach Inkrafttreten des Verbots von den Straßen entfernt. Allerdings hat das Verkehrsministerium nun auch den Rest von rechtswidrig gestellten Werbetafeln gezielt. Generell besteht das Ziel der aktuellen Gesetzesnovelle darin, die Durchsetzung der bereits festgelegten Regeln effizienter zu gestalten und so für Autofahrer sichereres Fahren ohne Werbesmog zu gewährleisten.

Autor: Veronika Odrobinová, Matyáš Hlaváček