Beglaubigung von Unterschriften durch einen Anwalt: Wann kann ein Anwalt eine Unterschrift nicht beglaubigen?

Legal

Von: Petr Berdych

Die meisten Menschen verbinden die Beglaubigung von Unterschriften mit einem Notar oder Czech POINT. Aber wissen Sie, dass auch ein Anwalt Unterschriften beglaubigen kann?

Diese Überprüfung wird von einem Anwalt auf Grundlage einer Erklärung zur Echtheit der Unterschrift[1] durchgeführt.

Wann ist eine Überprüfung durch einen Anwalt nicht möglich?

Ein Anwalt darf die Unterschriften bestimmter Personen[2] nicht überprüfen, nämlich die Unterschrift von:

  • betreffendem Anwalt;
  • ihm/ihr nahestehender Personen (einschließlich Geschwister, Eltern, Kinder, Ehepartner[3]);
  • seinem Vertreter zur Überprüfung der Unterschrift[4];
  • Vollmachtgeber, wenn der betreffende Anwalt der Vollmachtgeber im Rahmen dieser Vollmacht ist (es sei denn, es handelt sich um eine Vollmacht in einem laufenden Verfahren).

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass die Überprüfung der Unterschrift auch in anderen Fällen nicht möglich ist, darunter:

  • auf einem Dokument, das keinen Text enthält,
  • für ein Dokument, das nicht in Tschechisch, Slowakisch oder einer anderen Sprache verfasst ist, die der beglaubigende Anwalt fließend beherrscht,
  • wenn die zu überprüfende Person keinen Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument[5] vorlegt oder ihre Identität nicht festgestellt werden kann;
  • wenn das Formular nicht vollständig ausgefüllt ist;
  • wenn die handelnde Person eine andere Person ist als die Person, deren Unterschrift
    zu überprüfen ist;
  • wenn die handelnde Person nicht schreiben kann und das Dokument ihre Unterschrift nicht enthält.

 

Können Unterschriften auch in anderen Fällen überprüft werden, in denen der Anwalt möglicherweise nicht objektiv ist?

Obwohl gesetzlich nicht ausdrücklich verboten, haben Gerichte auch die Beglaubigung einer Unterschrift durch einen Anwalt in Frage gestellt, der ihrer Ansicht nach nicht neutral war. Dies war insbesondere der Fall, wenn der Anwalt die Unterschrift des Vertreters der anderen Vertragspartei auf einem Dokument beglaubigte, das er selbst unterzeichnet hatte.[6]

Laut Oberstem Gericht ist die Neutralität des Anwalts bei der Beglaubigung der Unterschrift jedoch nicht erforderlich.[7] Selbst nach Ansicht der Zivil- und Handelskammer des Obersten Gerichts ist es für die Gültigkeit der Erklärung nicht von Bedeutung, dass der Anwalt, der die Unterschrift des Vertreters der einen Vertragspartei beglaubigt hat, auch der Vertreter der anderen Vertragspartei war.[8]

Folgen von Mängeln in der von einem Anwalt ausgestellten Bescheinigung über die Echtheit einer Unterschrift

Es liegt auf der Hand, dass Mängel in der Erklärung und die Verletzung der anwaltlichen Pflichten bei deren Erstellung diese ungültig machen können. Das Oberste Gericht hat es jedoch bereits zugelassen[9]  dass nicht alle Mängel zwangsläufig zum „Fehlen“ einer Erklärung (und damit zur fehlenden amtlichen Beglaubigung der Unterschrift) führen müssen. Es ist nämlich notwendig, die Rechtssicherheit der Vertragsparteien zu gewährleisten, die sich auf die Erklärung berufen, ohne die Möglichkeit zu haben, zu prüfen, ob der Anwalt die einschlägigen Bestimmungen der ČAK-Kammer eingehalten hat.

Abschluss

Rechtsanwälte können Unterschriften offiziell durch eine Erklärung zur Echtheit der Unterschrift bestätigen.

Ein Rechtsanwalt ist befugt, die Unterschrift einer Vertragspartei auf einem Dokument zu überprüfen, auch wenn er das Dokument selbst als Vertreter der anderen Vertragspartei unterzeichnet hat (es sei denn, es gibt einen anderen Grund für die Unzulässigkeit der Überprüfung der Unterschrift).

Nicht jede Verletzung der Pflichten eines Anwalts bei der Überprüfung einer Unterschrift führt zur Ungültigkeit der Erklärung über die Echtheit der Unterschrift.

[1] § 25a Abs. 1 des Gesetzes Nr. 85/1996 Slg., über Advokatur, in der geänderten Fassung

[2] § 25a des Gesetzes über Advokatur, Art. 3 Abs. 1 und 2 im Beschluss des Vorstands der Tschechischen Anwaltskammer vom 11. April 2006, der die Einzelheiten über Pflichten eines Rechtsanwalts bei der Abgabe einer Erklärung zur Echtheit einer Unterschrift, die Aufbewahrung von Aufzeichnungen über solche Erklärungen, die höhere Überprüfung solcher Erklärungen und über das Buch der Erklärungen zur Echtheit einer Unterschrift festlegt (Beschluss über die Erklärung eines Awalts zur Echtheit einer Unterschrift), in der geänderten Fassung

[3] Eine verwandte Person wird in § 22 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der geänderten Fassung, definiert.

[4]Dies kann nur ein Konzipient sein, der von dem betreffenden Rechtsanwalt angestellt ist, oder von einem Mitarbeiter der Kanzlei, in der der Anwalt als derer Gesellschafter tätig ist, sofern dieser Konzipient der Tschechischen Anwaltskammer (ČAK) eine amtlich beglaubigtes Unterschriftsmuster vorgelegt hat; Art. 4 Abs. 2 Beschluss der ČAK-Kammer betr. Erklärung zur Echtheit einer Unterschrift; § 25a Abs. 5 des Gesetzes über Advokatur

[5] Ein solches Ausweisdokument muss den Vor- und Nachnamen der Person, ihr Porträt, ihr Geburtsdatum und ihren Geburtsort enthalten; Art. 7 Abs. 1 Beschluss der ČAK-Kammer betr. Erklärung zur Echtheit einer Unterschrift;

[6] Beschluss des Obersten Gerichtshofs in Prag vom 23. 5. 2023, AZ. 7 Cmo 56/2021-392.

[7] [7] Punkt 28 im Beschluss des Obersten Gerichts, AZ. 27 Cdo 3120/2023, vom 8. 1. 2025

[8]  Pressemitteilung des Obersten Gerichts: Rechtskräftige Urteile des Beschlusses, verabschiedet in der Sitzung der Zivil- und Handelskammer des Obersten Gerichts am 8. Oktober 2025, die Pressemitteilung ist HIER verfügbar.

[9] Punkt 29 im Beschluss des Obersten Gerichts, AZ. 27 Cdo 3120/2023, vom 8. 1. 2025