AI-Akt: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter schulen

Arbeitsrecht und Ausländerrecht

Von: Edita Sikorová

Systeme für künstliche Intelligenz (AI) durchdringen derzeit die tägliche Praxis von Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung – seien es Chatbots, prädiktive Modelle oder die Automatisierung von Entscheidungsprozessen. Dadurch verändern sich nicht nur die Arbeitsumwelt, sondern auch die Pflichten der Arbeitgeber rasant. Neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2024/1689, bekannt als AI-Akt, schafft den ersten umfassenden Rechtsrahmen für die Entwicklung, den Betrieb und die Nutzung von KI-Systemen innerhalb der Europäischen Union.

Der erste Teil der Verpflichtungen für Arbeitgeber trat am 2. Februar 2025 in Kraft. Eine der konkreten Auswirkungen dieses Teils ist die Verpflichtung, „AI-Kompetenz (Kenntnisse)“ für alle Mitarbeiter sicherzustellen, die mit diesen Technologien in Kontakt kommen.

An wen richtet die Schulung konkret?

Die Pflicht zur Mitarbeiterschulung betrifft alle juristischen und natürlichen Personen, die bei ihrer Tätigkeit KI-Systeme einsetzen und Mitarbeiter (oder andere in ihrem Auftrag handelnde Personen, z.B. Geschäftsführer) beschäftigen, die an der Nutzung dieser Systeme beteiligt sind.

Hierzu zählen Situationen, in denen ein Mitarbeiter KI-Tools bei der Entscheidungsfindung (z.B. im Kundenservice oder bei der Datenanalyse) einsetzt oder deren Ergebnisse überwacht.

Wie soll die Ausbildung aussehen?

Die Verordnung selbst legt weder Form, Dauer noch konkrete Inhalte der Schulung fest. Klar ist jedoch, dass es sich bei der Schulung nicht um einen einmaligen „Pflichtkurs“ handeln wird. Angesichts der rasanten Entwicklung im AI-Bereich wird es sich eher um einen kontinuierlichen Lernprozess handeln – vergleichbar etwa mit Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit (BOZP).

Die Schulungsinhalte sollten jedoch an die technischen Kenntnisse der Zielgruppe angepasst sein und die Grundlagen der KI, ihre Risiken und ethischen Auswirkungen abdecken, einschließlich der Fähigkeit der Mitarbeiter, die Ergebnisse des KI-Systems zu interpretieren und bei ihren späteren Entscheidungen zu berücksichtigen. Bei riskanteren Applikationen werden ausführlichere Schulungen angeboten, die sich beispielsweise auf den Schutz personenbezogener Daten konzentrieren.

Abschluss

Die Einführung verpflichtender Schulungen im Bereich Künstliche Intelligenz stellt einen weiteren Schritt hin zu einer umfassenderen Verantwortung für den Einsatz neuer Technologien dar. Obwohl das Gesetz die konkrete Form der Schulung nicht definiert, liegt es weiterhin in der Verantwortung der Arbeitgeber, sicherzustellen, dass Inhalt und Form den tatsächlichen Risiken entsprechen, die mit dem Einsatz von KI in der Praxis verbunden sind.