Richtlinie für das neue digitale Zeitalter

Handels- und Gesellschaftsrecht

Von: Olga Králíčková

Eine neue Richtlinie des EU-Rates zur Schaffung eines stärker integrierten und mehr digitalisierten Binnenmarktes bringt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen administrative Erleichterungen. Die Staaten haben nun zwei Jahre Zeit sie umzusetzen und in dreieinhalb Jahren wird sie in Kraft treten.

Das BRIS-System - eine Unternehmensregisterdatenbank - soll für eine bessere Zugänglichkeit, größere Menge und Glaubwürdigkeit von Daten über Unternehmen sorgen. Die im Handelsregister üblicherweise vorhandenen Daten wie Name, Registernummer, Sitz usw. sollten nun allen Mitgliedsländern an einem Ort und kostenlos zur Verfügung stehen.

Auch das Thema Transparenz wird im Zusammenhang mit dem Entwurf häufig erwähnt. Ziel ist es, das BRIS-System mit den Verbindungssystemen für wirtschaftlich Berechtigte/Eigentümer (BORIS/ Benfica Ownership Registers Interconnection System) und für Insolvenzregister (IRI/ In Solvency Registers Interconnection System) zu verbinden, ohne die Regeln zu ändern oder zu umgehen und den Zugriff auf die in diesen Systemen verfügbaren Informationen einzuschränken.

Für die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen den Registern wird ein jedem Unternehmen zugewiesener eindeutiger europäischer Identifikationscode (EUID) verwendet. Es wird aus Elementen bestehen, die unter anderem die Identifizierung des Registrierungsmitgliedstaats und des nationalen Ursprungsregisters ermöglichen und jedes einzelne Unternehmen eindeutig identifizieren.

Auch die Regeln zu den Sprachbarrieren innerhalb der EU werden den Verwaltungsaufwand erleichtern. Nicht alle Dokumente müssen nun übersetzt werden, einheitliche Register sorgen für eine einfachere Identifizierung der Daten und beispielsweise für Gründungsakte und Gesellschaftsrichtlinien ist eine beglaubigte Übersetzung nur noch erforderlich, wenn der Verwendungszweck des Dokuments dies rechtfertigt.

Eines der Hauptziele der vorgeschlagenen Maßnahmen besteht darin, die grenzüberschreitende Expansion kleiner und mittlerer Unternehmen zu erleichtern, insbesondere durch die Abschaffung oder Reduzierung von Formalitäten. Der Entwurf sieht die Einführung eines digitalen EU-Unternehmens-zertifikats und einer digitalen EU-Vollmacht vor und wendet das „Ponce-Only“-Prinzip an, wonach Unternehmen nicht verpflichtet wären, ihre eigenen - in ihren jeweiligen nationalen Unternehmens-registern erfassten Daten - an die Register anderer Mitgliedstaaten weiterzuleiten. Diese Dokumente müssen oft legalisiert (mit einer Apostille versehen) werden, was dann neu nicht mehr erforderlich ist.

Die Anpassungen sollten nicht nur zu einer Erleichterung der Verwaltungsarbeit, sondern auch
zu entsprechenden Einsparungen für kleine und mittlere Unternehmen führen, die der EU-Rat auf ca. 437 Millionen EUR pro Jahr schätzt.