Der Verlust oder die Vernichtung eines Wechsels kann ein ernstes Problem darstellen, insbesondere wenn es sich um einen Wechsel handelt, der eine bedeutende finanzielle Leistung absichert. Das Problem ist noch deutlicher, wenn es sich nicht um einen regulären, bereits ausgefüllten Wechsel handelt, sondern um einen sogenannten Blankowechsel, der auf zusätzliche Informationen, in der Regel den Betrag oder die Laufzeit, wartet. Kann ein solches Dokument im Falle seines Verlusts oder seiner Vernichtung durch eine gerichtliche Entscheidung im Tilgungsverfahren ersetzt werden?
Die Auslegung war bislang uneinheitlich: Ein Teil der Fachwelt war der Meinung, ein Blankowechsel könne nicht eingelöst werden. Ohne ergänzte Angaben könne er kein Wertpapier sein, da darin kein durchsetzbares Recht inkorporiert sei.
Im Gegenteil, die Mehrheit der Rechtstheorie befürwortete die Möglichkeit der Tilgung/ Einlösung eines Blankowechsels und betonte die Wahrung der Rechtssicherheit auch im Falle des Verlusts oder der Zerstörung des Dokuments.
Das Oberste Gericht entschied zugunsten der Tilgung und führte aus, dass „ein Blankowechsel grundsätzlich kein uneinlösbares Dokument ist und noch zu prüfen sei, ob er zur Ausübung eines Rechts vorgelegt werden muss“. Die Entscheidung bezieht sich auf den Hauptgrund für die Ausstellung eines Blankowechsels, nämlich dessen zukünftige Erfüllung und Ausübung. Angesichts des Zwecks des Dokuments hält das Gericht dies für angemessen ordentlich und neigt zu der Auffassung, dass ein Blankowechsel getilgt werden kann.
Praktische Auswirkungen
Die Entscheidung bringt vor allem mehr Rechtssicherheit. Der Verlust oder die Vernichtung eines Blankowechsels ist nicht fatal; er kann ersetzt werden und die Forderung daraus kann weiterhin beansprucht werden. Allerdings ist auch der Nachweis der Existenz des Dokuments und des Anspruchs des Gläubigers auf dessen Ausfüllung erforderlich.
Zusammenfassung
Die Entscheidung des Obersten Gerichts bringt die notwendige Auslegung: Blankowechsel stehen nicht außerhalb des Tilgungsregimes. Wenn ihre Existenz ausreichend nachgewiesen ist, kann Blankowechsel durch eine Gerichtsentscheidung ersetzt werden, wodurch die Möglichkeit der Geltendmachung eines Wechselanspruchs gewahrt bleibt.