Novelle des Audiovisuellen Gesetzes: Stärkung der Unterstützung für die tschechische Filmindustrie

Handels- und Gesellschaftsrecht

Von: Petr Pešek

Die audiovisuelle Industrie als moderner Sektor hat in den letzten Jahren eine nahezu kontinuierliche Transformation durchlaufen. Die Gesetzgebung spiegelt diese Entwicklung wider und der Gesetzgeber ist bestrebt, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Die gesetzgeberische Antwort auf die laufenden Veränderungen ist die Novelle des Audiovisuellen Gesetzes, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist.

Schlüsselaspekte der Gesetzesnovelle

Die Novelle des Audiovisuellen Gesetzes bringt mehrere grundlegende Änderungen im System der Förderung der tschechischen Filmkunst mit sich. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Einführung der sog. Streamingsteuer, die den Kreis der Steuerzahler um Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Anforderung (VOD, Video on Demand) erweitert.

Digitale Plattformen wie Netflix, HBO Max oder Disney+ zahlen mittlerweile prozentuale Beiträge aus ihren in der Tschechischen Republik erzielten Einnahmen in den Staatlichen audiovisuellen Fonds (ehemals Staatlicher Filmfonds) ein. Zusätzlich zu dieser Verpflichtung müssen Plattformen mindestens 1,5 % ihres Umsatzes in die Produktion in der Tschechischen Republik investieren.

Die Veränderung wird auch von Unternehmen bemerkt werden, die um ihren Platz auf dem Filmproduktionsmarkt kämpfen. Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Zahl der Filmanreize vor, die darauf abzielen, ausländische Filmproduktionen anzuziehen und die Umsetzung ihrer Projekte in der Tschechischen Republik zu unterstützen. Diese Anreize bestehen in Form sog. „Reverse Subventionen“ die es den Antragstellern ermöglichen, einen Teil der während der Dreharbeiten entstandenen Kosten zurückzuerhalten. Ursprünglich waren bis zu 20% der Kosten abziehbar, jetzt erhöht sich das Volumen auf 25 %. Neben der Erhöhung des maximal möglichen Anreizes pro Produktion von ursprünglich 150 auf aktuell 450 Millionen Kronen, hat sich auch das System zur Berechnung des Gesamtbetrags, der für Anreize ausgegeben werden kann, geändert.

Die Gesetzesnovelle weitet die Förderung zudem auf Videospiele und sog. „kleine Werke“/small screen aus und zeigt damit, dass audiovisuelle Werke nicht mehr nur Filme sind.

Auswirkungen auf die tschechische Filmindustrie

Ziel der Gesetzesänderung ist es, den gesamten audiovisuellen Sektor positiv zu beeinflussen. Durch die Ausweitung des Kreises der Steuerzahler auf VOD-Plattformen und die Vereinheitlichung der gezahlten Beträge sollte eine Stabilisierung der finanziellen Mittel des Staatlichen audiovisuellen Fonds gewährleistet werden. Erklärtes Ziel ist es, originale tschechische Werke systematischer zu fördern. Diese Gesetzesänderung trägt den Veränderungen in der Verbreitung audiovisueller Inhalte Rechnung: immer mehr Zuschauer konsumieren Filme und Serien über Streaming-Plattformen, während die traditionelle Produktion in den Hintergrund tritt und sich an neue Trends anpassen muss.

Der Gesetzgeber hofft, dass durch die Erhöhung der Filmanreize die Wettbewerbsfähigkeit der Tschechischen Republik als Filmstandort auf internationaler Ebene gestärkt wird. Prag und andere Standorte können dadurch besser mit anderen europäischen Filmproduktionszentren wie Budapest oder Warschau konkurrieren, die in der Vergangenheit unter anderem dank aktiver institutionalisierter staatlicher Förderung günstigere Bedingungen boten.

Abschluss

Ziel der Novelle des Audiovisuellen Gesetzes ist es, ein stabileres wirtschaftliches Umfeld für die tschechische Filmindustrie zu schaffen und aktuelle Trends bei der Verbreitung audiovisueller Inhalte widerzuspiegeln. Auf diese Weise sollte es zur Nachhaltigkeit und Entwicklung der heimischen Kinematographie beigetragen werden. Trotz der unbestreitbaren Vorteile der Gesetzesänderung bleiben einige Fragen offen. Diskutiert wird etwa die Effizienz der Erhebung von Abgaben bei ausländischen Streaming-Plattformen oder die optimale Ausgestaltung des Anreizsystems.