Neue Grenzen für kleine öffentliche Aufträge: Was die Gesetzesänderung bringt?

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Einführung 

Öffentliche Aufträge mit kleinem Umfang (im Folgenden VZMR-Aufträge“) stellen einen erheblichen Teil der öffentlichen Ausgaben dar, insbesondere auf der Ebene von Gemeinden, Städten und Zuschussunternehmen. Gerade auf  kleine öffentliche Aufträge zielt eine der wichtigsten Änderungen, die durch die Novelle des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge (im Folgenden „ZZVZ-Gesetz“) eingeführt werden. Die lang erwartete und viel diskutierte Gesetzesänderung bringt mit Wirkung ab 3. April 2025 vor allem eine Erhöhung der festgelegten finanziellen Grenzen mit sich. Was genau ändert sich, warum geschieht dies und welche Folgen wird das haben?

Wesentliche Änderungen: Neue finanzielle Grenzen – mehr Spielraum

Die bisher geltenden, im Jahr 2014 festgelegten Grenzwerte entsprechen nicht mehr der Realität. Inflation und der Preisanstieg bei Bauleistungen und Dienstleistungen haben die Grenzen dessen, was als „kleiner“ Auftrag gilt, deutlich verschoben. Die Novelle trägt dieser Veränderung Rechnung und erhöht die Grenzen wie folgt:

  • Für Lieferungen und Dienstleistungen verschiebt sich die Grenze
    von 2 auf 3 Millionen CZK ohne Mehrwertsteuer.
  • Bei Bauleistungen verschiebt sich die Grenze von 6 auf 9 Millionen CZK
    ohne Mehrwertsteuer.

Die Grenzwerte gelten für den Gesamtauftragswert. Ebenfalls wurde der Schwellenwert für die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Aufträgen im Profil des Auftraggebers erhöht – von 500 Tausend CZK auf 1 Million CZK. Diese neuen Grenzwerte gelten für Ausschreibungen, die nach Inkrafttreten der Novelle eingeleitet werden.

Auswirkungen in der Praxis

Aus Sicht der Auftraggeber stellt dies eine erhebliche Erleichterung dar. Aufträge unterhalb der festgelegten Grenzen können ohne kompliziertes Verfahren nach dem ZZVZ-Gesetz vergeben werden, d.h. oft schneller, weniger formal und mit größerer Freiheit. Dies kann beispielsweise Gemeinden bei der Lösung dringender Bedarfe – Reparaturen, Wartung, Ausrüstungskauf – erheblich unterstützen. Gleichzeitig bleiben die allgemeinen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung bestehen.

Für Auftragnehmer bedeutet die Änderung eine größere Verfügbarkeit von Aufträgen bei geringeren Teilnahmekosten – oft entfällt die Notwendigkeit, komplexe Angebote zu erstellen und umfangreiche Unterlagen beizufügen. Andererseits besteht das Risiko, dass mehr Aufträge ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden, was den Wettbewerb einschränken und das Risiko einer intransparenten Vergabe erhöhen kann.

Die Erhöhung der Grenzwerte hat klare Vorteile – vor allem vereinfacht es die Prozesse und spart Zeit und Kosten. Es birgt jedoch auch Risiken. Experten und das Amt für Wettbewerbsschutz warnen, dass ohne ausreichende Kontrolle Regeln umgangen werden und eine unzureichende Aufsicht zum Missbrauch führen werden könnten. Zudem besteht die Gefahr, dass öffentliche Gelder eher an „bewährte“ und nicht an die besten Anbieter fließen.

Die neu festgelegten Bedingungen erfordern daher Konsequenz und Umsicht seitens der Auftraggeber. Es reicht nicht aus, sich nur an das Gesetz zu halten – entscheidend sind auch interne Methoden, die Veröffentlichung von Informationen und die Bereitschaft, über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus weitere Interessenten einzubeziehen. Anbieter dürfen zudem nicht vergessen, dass auch bei kleinen VZMR-Aufträgen fest etablierte Regeln zu beachten sind und ihre Freiheit bei der Leistungserbringung nicht unbegrenzt ist.

Abschluss

Die Novelle des ZZVZ-Gesetzes bringt eine willkommene Erleichterung der Verwaltungs- verfahren mit sich und kann zu einer effizienteren Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung beitragen. Mit einer richtigen Festlegung der internen Regeln und der konsequenten Einhaltung der Transparenzgrundsätze kann die Novelle einen wichtigen Schritt hin zu einer moderneren und flexibleren Vergabe öffentlicher Aufträge darstellen.