1. Muss ich mit dem Staat ausschließlich elektronisch kommunizieren?
Generell müssen Sie mit dem Staat nicht ausschließlich elektronisch kommunizieren. In bestimmten Fällen kann die Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation (aber nicht ausschließlich über eine Datenbox) durch eine besondere Verfahrensregelung begründet sein. Ein typisches Beispiel ist die Kommunikation mit der Steuerverwaltung bei der Abgabe einer Steuererklärung, bei der neben der Datenbox auch die elektronische Abgabe über das Steuerportal genutzt werden kann.
2. Welche Risiken bestehen, wenn ich dies nicht tue? Und zwar nicht nur im Zusammenhang mit der Steuererklärung, sondern auch bei anderen Handlungen (z.B. der Einschulungsanmeldung eines Kindes)?
Bei Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Form riskieren Sie ein Bußgeld. Da die elektronische Form (bzw. die Verpflichtung zur Übermittlung von Dokumenten per Datenbox) jedoch nicht flächendeckend für die gesamte Kommunikation mit Behörden öffentlicher Gewalt festgelegt ist, unterscheiden sich die Sanktionen je nach Art der Kommunikation. Beispielsweise wird bei der Abgabe einer Steuererklärung die Nichteinhaltung des elektronischen Formulars mit einer Geldbuße in Höhe von 1 000,- CZK bestraft, die auf 50 000,- CZK erhöht werden kann, wenn die Nichtbehebung des Einreichungsmangels die Steuerverwaltung ernsthaft behindert (§ 247a Absatz 2 Abgabenordnung). Bevor jedoch eine Geldbuße festgesetzt wird, wird die Steuerverwaltung Sie auffordern, den Mangel zu beheben.
3. Muss der Staat ausschließlich elektronisch mit mir kommunizieren?
Ja, Behörden/Organe öffentlicher Gewalt sind verpflichtet, vorrangig an zugängliche Datenboxen zuzustellen. Eine Pflicht zur Zustellung des Dokuments in die Datenbox besteht jedoch nicht, wenn die Art des Dokuments dies nicht zulässt oder die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung oder direkt vor Ort erfolgt. In seltenen Fällen kann daher gesetzlich der Postzustellung der Vorrang eingeräumt werden. Vielmehr müssen Finanzämter und Gerichte ein Dokument grundsätzlich in Ihre zugängliche Datenbox zustellen.
4. Welche Strafe droht, wenn Behörden dies nicht tun? Ich habe zwei aktive Datenboxen, dennoch kommuniziert beispielsweise das Kreisamt mit mir, indem es mir ein Schreiben „zum Personalausweis“ schickt.
Immer wieder kommt es vor, dass Behörden/Organe öffentlicher Gewalt gegen diese Verpflichtung verstoßen (siehe beispielsweise die Stellungnahme der Ombudsfrau hier). Bitte beachten Sie jedoch, dass mit dem Erhalt des Dokuments bei Ihnen dieses als ordnungsgemäß zugestellt gilt. Tschechische Gerichte haben entschieden, dass ein Dokument auch dann als ordnungsgemäß zugestellt gilt, wenn es per Post zugestellt wird und der Empfänger es erhält, selbst wenn das Dokument ordnungsgemäß an eine Datenbox hätte zugestellt werden müssen.
5. Was tun, wenn der Staat seinen Verpflichtungen nicht nachkommt? Und welche Gefahr droht ihm dadurch?
Wenn Sie das per Post versandte Dokument nicht lesen, das Amt es aber als zugestellt betrachtet und die Zustellung zudem rechtliche Konsequenzen hat, bitten Sie zunächst das Amt, das den Bescheid erlassen hat, um dessen Annullierung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Ministerium einen Anspruch auf Ersatz des Schadens geltend zu machen, der Ihnen durch eine von der Behörde aufgehobene Entscheidung entstanden ist (Ersatz für Schäden durch fehlerhaftes Behördenverfahren). Sie können den Papierumschlag daher nicht annehmen und im Falle einer Klage nachweisen, dass die Nachricht nicht an die Datenbox zugestellt wurde (wie das Innenministerium der Tschechischen Republik selbst hier bestätigt).
Auch wenn Ihnen das Dokument per Post zugestellt wurde und das Amt gesetzlich zur Zustellung an eine Datenbox verpflichtet war, empfiehlt es sich, sich mit dem Dokument vertraut zu machen und auf dessen Inhalt zu reagieren. Erst dann sollten Sie die Verwaltungsbehörde bitten, künftig ausschließlich in Ihre Datenbox zuzustellen. Das umgekehrte Verfahren könnte zur Aufhebung der Entscheidung durch die betroffene Behörde oder zu einem Streit über den Schadensersatz für die durch eine rechtswidrige Entscheidung entstehenden Schäden führen.
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