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Marie Mandíková | May 7, 2024

EU-Verordnung verabschiedet: neue Bedingungen für Kurzzeitmieten

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Kurzzeitmieten stellen eine erhebliche Konkurrenz zu traditionellen Unterkünften in Hotels und Pensionen dar und bieten eine Alternative für Touristen, die Flexibilität, Authentizität und Privatsphäre bevorzugen, möglicherweise auf Kosten eines höheren Risikos und weniger Regulierung. Derzeit macht diese Unterkunftsform etwa ein Viertel der Touristenunterkünfte in der Europäischen Union aus und es besteht kein Zweifel daran, dass sie sich zu einem bedeutenden Teil der Tourismusbranche entwickelt. Mit der Ausweitung der Kurzzeitmiete und der Entwicklung äußerst beliebter Online-Plattformen wie Airbnb, werden jedoch immer mehr Fragen zu den regulatorischen und steuerlichen Aspekten dieses Trends und den damit verbundenen Herausforderungen aufgeworfen.

Einige der problematischen Aspekte der Kurzzeitmieten sollten durch die Verordnung 2024/10281 gelöst werden, die am 18. März dieses Jahr vom EU-Rat verabschiedet wurde. Ziel der Verordnung sind vor allem die Erhöhung der Transparenz und die Harmonisierung der Rechtsvorschriften zur Erhebung und Weitergabe von Daten im Bereich der Kurzzeitvermietung.

Gastgeber- und Objektregistrierung

Die wichtigste Änderung, die die Verordnung mit sich bringen wird, ist zweifellos die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, ein Registrierungssystem für Gastgeber und Unterkunftseinheiten einzuführen. Darüber hinaus wird es möglich sein, das Registrierungssystem auch nur für ausgewählte Gebiete innerhalb des Mitgliedsstaates umzusetzen. Die Registrierung sollte ganz einfach funktionieren – Gastgeber müssen lediglich eine Erklärung mit den erforderlichen Angaben abgeben und werden dann automatisch im System registriert.

Die nationalen Aufsichtsbehörden werden die bereitgestellten Daten nur nachträglich überprüfen und sind gegebenenfalls berechtigt, die Gültigkeit der Registrierung auszusetzen oder ganz zu entziehen. Allerdings müssen auch die die Kurzzeitmieten anbietenden Online-Plattformen angemessene Anstrengungen unternehmen, um Informationen zu überprüfen. Bei Nichteinhaltung der festgelegten Verpflichtungen drohen Sanktionen nicht nur für die Gastgeber, sondern auch für die bereits genannten Plattformen.

Informationsbeschaffung/ Datenerfassung

Eine weitere wesentliche Neuerung der Verordnung ist die Einführung der Verpflichtung für Online-Plattformen, Informationen über Gastgeber und Mieteinheiten (z.B. die Anzahl der Übernachtungen/ Nächte, für die die registrierte Immobilie gemietet wurde, die Anzahl der Gäste, konkrete Adresse, Registrierungsnummer usw.) zu sammeln und in regelmäßigen Intervallen an einen einheitlichen digitalen Eingangsort zu übermitteln, der vom jeweiligen Mitgliedstaat einzurichten ist.

Die für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen im Bereich der Kurzzeitvermietung als zuständig bestimmten nationalen Behörden werden Zugriff auf die im digitalen Eingangsort erfassten Daten haben. Gleichzeitig können diese Behörden Informationen in anonymisierter Form mit Institutionen teilen, die statistische Forschung durchführen. Dies sollte im Ergebnis einerseits eine transparente Informationsbeschaffung und deren anschließende Nutzung zur wirksamen Kontrolle der Einhaltung festgelegter Verpflichtungen, aber anderseits auch die Möglichkeit bedeuten, statistische Daten zur Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften zu nutzen.

Die Verordnung tritt nach Ablauf von 24 Monaten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, also erst im Jahr 2026. Bis dahin muss jedoch das tschechische Rechtssystem an die darin enthaltenen Anforderungen angepasst werden – der Gesetzgeber muss die Registrierungsverfahren von Gastgebern und Immobilien anpassen, die Pflichten von Online-Plattformen einheitlich festlegen, einen einheitlichen digitalen Ort schaffen und dessen Funktionsweise anpassen sowie Sanktionen für Verstöße gegen die Verpflichtungen der Verordnung festlegen. Die Auswirkungen auf die aktuelle Situation auf dem Markt für Kurzzeitunterkünfte dürften durchaus positiv sein, nicht nur für den Staat,

sondern auch für Gastgeber, Online-Plattformen und natürlich für Touristen. Im Gegenzug zu einem geringen Verwaltungsaufwand bei der Registrierung erhalten die Gastgeber einen transparenten Überblick über ihre Pflichten und vielleicht sogar eine größere Legitimität ihrer Aktivitäten, während Touristen eine größere Übersicht über Angeboten, Regelungen und die daraus resultierende größere Sicherheit erfahren. Online-Plattformen werden von der EU-weit einheitlichen Regelung der Registrierungssysteme profitieren, was zu einem klareren Überblick über ihre Pflichten führen und die Geschäftstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten vereinfachen wird.