Diese Beschlüsse bestätigen, dass das Vereinigte Königreich weiterhin ein mit der Europäischen Union vergleichbares Niveau beim Schutz personenbezogener Daten bietet und somit einen freien und sicheren Datenaustausch zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und dem Vereinigten Königreich ermöglicht. Die Verlängerung erfolgte nach Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses und mit Unterstützung der Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission stützte ihre Bewertung auch auf den britischen Rechtsrahmen, insbesondere auf die durch das Gesetz „Data“ (Use and Access) Act 2025 eingeführten Änderungen.
Die neu verlängerten Beschlüsse gelten für sechs Jahre, bis zum 27. Dezember 2031. Gleichzeitig plant die Europäische Kommission, eine laufende Zwischenbewertung jeweils nach vier Jahren durchzuführen. Die Verlängerung stellt insbesondere sicher, dass die weniger strengen Anforderungen für grenzüberschreitende Übermittlungen personenbezogener Daten zwischen dem EWR und dem Vereinigten Königreich fortbestehen, ohne dass zusätzliche vertragliche Mechanismen eingeführt werden müssen, nur weil es sich um ein Nicht-EU-Land handelt.