Der von der Regierung genehmigte Änderungsentwurf zu Gesetz Nr. 257/2016 Slg., über Verbraucherkredite ("ZSÚ-Gesetz"), stellt die umfassendste Anpassung der Verbraucherkreditgesetzgebung seit Inkrafttreten des ZSÚ-Gesetzes dar. Das Hauptziel der Gesetzesänderung ist die Umsetzung der Richtlinie 2023/2225 des Europäischen Parlaments und des Rates der EU, über Verbraucherkredite („CCD2“), die die bestehende Richtlinie 2008/48/EG ersetzt und die dynamische Entwicklung des Finanzmarktes widerspiegelt, insbesondere die Digitalisierung von Kreditprodukten und das Aufkommen neuer Finanzierungsformen.
Einer der Schlüsselaspekte der Gesetzesänderung ist eine erhebliche Erweiterung des materiellen Anwendungsbereichs des ZSÚ-Gesetzes. Zum Beispiel werden nun über digitale Plattformen gewährte Kredite oder Produkte wie Buy Now, Pay Later (BNPL) - die bisher weitgehend von der Regulierung ausgenommen waren - unter das Verbraucherkreditsystem untergeordnet. Gleichzeitig ist die Einführung von Preisobergrenzen für Verbraucherkredite eine wichtige systemische Neuigkeit. Die Novelle setzt Grenzen für den Höchstpreis von Konsumentenkrediten, unterschiedlich für Standardkredite (durch die RPSN -Obergrenze) und für Kredite bis zu 20.000 CZK mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten (durch eine Obergrenze für die Gesamtkosten des Kredits).
Die Änderung konkretisiert und erweitert zudem die Informationspflichten des Kreditgebers, dessen Aufgabe es ist, sicherzustellen, dass der Verbraucher vor Abschluss des Vertrags über die wirtschaftlichen Folgen des Kredits, insbesondere über RPSN-Satz und die grundlegenden Parameter des Kredits, informiert ist. Gleichzeitig verschärft sie die Anforderungen an Klarheit der Vertragsdokumentation und an die informierte Zustimmung des Verbrauchers für zusammenhängende Dienstleistungen oder zusätzliche Produkte. Auch die Regeln für Werbung und Marketing werden verschärft, wobei der Anbieter dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass die Mitteilungen wahrhaftig, ausgewogen und nicht irreführend sind und dem Verbraucher eine realistische Einschätzung der Kosten und Risiken des Kredits ermöglichen.
Aus Sicht der Anbieter der Verbraucherkredite bedeutet die Gesetzesänderung die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung der Vertragsdokumentation, interner Verfahren und IT-Systeme. Die Auswirkungen werden besonders spürbar für Unternehmen sein, die kurzfristige und digital verteilte Kreditprodukte anbieten, die bisher am Rand oder außerhalb des Rahmens des ZSÚ-Gesetzes agierten. Gleichzeitig ist ein Anstieg der Regulierungskosten zu erwarten, aber auch eine Verstärkung der Rechtssicherheit und die Verbesserung des gesamten Marktes. Die Vereinheitlichung der Regeln auf europäischer Ebene kann langfristig dazu beitragen, das Verbrauchervertrauen in Finanzprodukte zu stärken und unlautere Handelspraktiken zu reduzieren. Eine frühzeitige Anpassung an die neuen regulatorischen Anforderungen wird für die Praxis entscheidend sein, da deren Nichteinhaltung erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben kann.