ZPKT-Gesetzesnovelle: bis zu 5 Millionen EUR ohne Wertpapierprospekt

Bankwesen, Finanzen und Kapitalmärkte

Von: Martin Rypl

Die Novelle des Gesetzes Nr. 256/2004 Slg., über Kapitalmarkunternehmung (im Folgenden als „ZPKT“-Gesetzt" bezeichnet) führt ab dem 6. Juni 2026 neue Obergrenzen für die Verpflichtung zur Erstellung eines Prospekts beim öffentlichen Angebot/Verkauf von Wertpapieren ein, wobei die Tschechische Republik die Möglichkeit der EU-Mitgliedstaaten genutzt hat (im Vergleich zur neu festgelegten Prospektgrenze von bis zu 12 Millionen EUR auf der EU-Ebene), die allgemeine Grenze auf 5 Millionen EUR zu senken, was eine Änderung von derzeit 1 Million EUR darstellt.

Für öffentliche Ausschreibungen im Bereich von 1 bis 5 Millionen EUR wird neu ein spezielles Informationssystem eingeführt, das die Veröffentlichung eines Emissionsdokuments mit Schlüsselinformationen über den Emittenten, Wertpapiere und Risiken vorschreibt, ähnlich dem sogenannten Mini-Prospekt.

Alle Angebote über 5 Millionen EUR erfordern weiterhin einen vollwertigen Prospekt, wobei die Obergrenzen in einem gleitenden Zeitraum von 12 Monaten berechnet und für einen einzelnen Emittenten in der EU addiert werden, um eine Umgehung der Regeln zu vermeiden; und es wird eine verpflichtende Warnung an Investoren über das Fehlen einer Bewertung der finanziellen Bonität des Emittenten durch die CNB neu eingeführt.