Aufsichtsmitteilung zur Vergütung gebundener Vertreter

Bankwesen, Finanzen und Kapitalmärkte

Von: Tomáš Kreisl

Die Tschechische Nationalbank (im Folgenden „ČNB“) hat eine Aufsichtsmitteilung herausgegeben, in der sie ihre Erwartungen hinsichtlich der Festlegung von Vergütungssystemen für gebundene Vertreter von Investitionsvermittlern festlegt. Ziel ist es, Interessenkonflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Vergütungsmethode im Einklang mit dem besten Interesse des Mandanten steht.

Die ČNB betont die Verpflichtung, in die Vergütung stets eine feste Komponente einzubeziehen, die ausreichend und unabhängig vom Produktionsvolumen ist. Gleichzeitig ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den festen und variablen Vergütungskomponenten erforderlich. Die variable Komponente darf nicht hauptsächlich auf quantitativen Kriterien basieren, sondern qualitative Indikatoren berücksichtigen und nicht beanspruchbar sein, einschließlich der Möglichkeit einer rückwirkenden Entziehung. Die feste Komponente kann daher nicht niedriger als die bewegliche Komponente sein, darf jedoch nicht vernachlässigbar sein. Bei festgestellten Mängeln kann die ČNB hohe Geldstrafen verhängen.