Entwurf der Gesetzesänderung über Verbraucherkredite

Bankwesen, Finanzen und Kapitalmärkte

Von: Tomáš Kreisl

Die Finanzministerin, Alena Schillerová, hat einen Änderungsentwurf vorgelegt, der die Anforderungen der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie umsetzt. Ziel ist es, klare und faire Regeln zu schaffen, die Verbraucher vor unangemessen teure Kredite schützen.

Die Europäische Union hat von den Mitgliedstaaten verlangt, eine Obergrenze für die Zinssätze festzulegen. Der Gesetzesänderungsentwurf führt eine Obergrenze auf Grundlage der etablierten Rechtsprechung im Bereich der dreifachen Bankzinssätze ein. Eine weitere Änderung ist die Betonung der Kreditwürdigkeitsbewertung. Gewährt der Gläubiger einer Person einen Kredit, die es nicht zurückzahlen kann, entsteht eine Strafe in Form der Beendigung des Anspruchs auf Zinsen und Gebühren. In einem solchen Fall zahlt der Kreditnehmer nur den geliehenen Betrag zurück.