Ungesetzliche Beschäftigung steht wieder auf der Prioritätenliste. Die Finanzverwaltung bereitet sich darauf vor, Milliardenhinterziehungen zu stoppen

Lohnagenda

Von: Anna Beránková

Die Generaldirektorin der Finanzverwaltung, Simona Hornochová, hat in einem aktuellen Interview für Hospodářské noviny das Thema ungesetzliche Beschäftigung erneut aufgegriffen und sich dabei insbesondere auf verschleierte Agenturbeschäftigung und falsche Vertragsverhältnisse konzentriert.

„Jetzt müssen wir uns auf andere Bereiche konzentrieren – insbesondere auf die Körperschafts- und Lohnsteuer, die wir etwas hinter die Mehrwertsteuer zurückgestellt haben“, sagte Hornochová. Und ihrer Meinung nach dringen zahlreiche neue Betrugsfälle gerade in den Bereich der Lohnsteuer aus abhängiger Tätigkeit ein. Ob es sich um verdeckte Agenturbeschäftigung oder das Schwarzsystem in seiner traditionelleren Form handelt, stehen der Finanzverwaltung jetzt neue Instrumente zur Verfügung – Daten, Analytik und legislative Unterstützung. Für Steuerzahler bedeutet dies nur eines: ein erhöhtes Sanktionsrisiko.

Sobald der neue Einheitliche monatliche Arbeitgeberbericht eingeführt ist („JMHZ“, über den Sie hier lesen können), den Hornochová als „revolutionäre Veränderung“ beschreibt, wird die Finanzverwaltung nahezu in Echtzeit auf die Daten zugreifen können. So wird es nicht mehr erforderlich sein, für die Identifizierung ungesetzlicher Beschäftigungsformen jahrelange Suche und zufällige Entdeckungen bei Kontrollen vorzunehmen. Die Steuerkontrolle erhält konkrete Verdachtsfälle in Form automatisiert aufbereiteter Analysen.

Auch wenn sich die Generaldirektorin der Finanzverwaltung nicht direkt zum klassischen Schwarzsystem äußerte, wird zwischen den Zeilen deutlich, dass der Bereich der sogenannten „alternativen Formen der Zusammenarbeit“ zu einem der vorrangigen Ziele von Steuerprüfungen wird. Wir warnen schon lange davor, dass das Schwarzsystem nicht nur eine „Grauzone“ darstellt, sondern ein ernstes Rechtsrisiko mit potenziell liquidierenden Auswirkungen darstellt. In unserem vorherigen Artikel, der sich mit der neuen Strafe für das Schwarzsystem befasst, werden die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung und der wachsende Druck zur Durchsetzung dieser Regeln ausführlich beschrieben.

Wie ein gerichtlicher Eingriff in das Schwarzsystem ausfallen kann, können Sie auch in einem aktuellen Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts nachlesen, in dem nach außen als scheinbar Selbstständige (OSVČ) auftretende Arbeitnehmer mit ihrer Tätigkeit in Wirklichkeit alle Merkmale einer abhängigen Erwerbstätigkeit erfüllten. Diese Rechtsprechung bzw. das Judikat ist eine Warnung an alle, die sich immer noch auf das Schwarzsystem als „billigere Form der Beschäftigung“ verlassen.

Hornochová fügt hinzu, dass die Finanzverwaltung nicht nur die Wiederaufnahme einer Aufklärungskampagne plant, sondern dass auch ein systematischer Datenaustausch mit anderen Behörden, einschließlich der Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeitsinspektorat), hilfreich sein könnte: „Wir hielten es in diesem Bereich für vorteilhaft, dass die Informationsleitung nicht nur von der Aufsichtsbehörde an uns gerichtet wird, wenn sie ein Problem feststellt, sondern dass wir die Aufsichtsbehörde auch benachrichtigen können, wenn wir in unseren Analyseergebnissen Risikosignale erkennen. Die Kontrolleure sind sehr proaktiv. Wir werden die Kampagne, die 2019 leider völlig gescheitert ist, erneuern und erneut darüber informieren, wie diese ungesetzlichen Modelle funktionieren und welche Steuerrisiken sie für die beteiligten Unternehmen darstellen.“

Mit diesem Schritt macht die Finanzverwaltung deutlich, dass sie Problemfelder, in denen es zu Steuer- und Versicherungshinterziehung kommt, besser erfassen will – sei es durch verschleierte Beschäftigung, aggressive Steueroptimierung oder die Umgehung von Vorschriften durch diverse vertragliche Schemen/Gestaltungen. Der Strategiewechsel soll es den Behörden ermöglichen, schneller auf neue Formen des Systemmissbrauchs zu reagieren und sich auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen das Risiko am größten ist. Ziel sei nicht eine flächendeckende Verschärfung der Bedingungen, sondern eine gezieltere und wirksamere Kontrolle der Bereiche, in denen der Staat Milliardenverluste erleidet. Datenanalysen, automatischer Informationsaustausch zwischen Behörden und vor allem die Bereitschaft der Finanzverwaltung, sich in kontroverse Bereiche zu begeben, bedeutet, dass es zum entscheidenden Moment gekommen ist“. Es besteht nicht nur die Gefahr, dass es zur Steuernachbemessung kommt, sondern es drohen auch empfindliche Pönalisierung, rechtliche/gerichtliche Konsequenzen und negative Publizität, im Extremfall sogar ein Tätigkeitsverbot.