Die OECD hat einen Aktualisierungsentwurf von Kapitel VII der OECD-Verrechnungspreisrichtlinie veröffentlicht, der sich auf konzerninterne Dienstleistungen konzentriert. Obwohl der Entwurf keine grundlegende Änderung der bestehenden Regeln mit sich bringt, bestätigt er einen langfristigen Trend im Bereich der Verrechnungspreise – einen zunehmenden Schwerpunkt auf die Nachweisführung der wirtschaftlichen Substanz von konzerninternen Dienstleistungen und den damit verbundenen Dokumentationsanforderungen.
Konkret beschreibt der Entwurf ausführlicher die Anwendung des sogenannten Tests der Sonderleistungen, also der Bewertung, ob eine Dienstleistung dem Empfänger einen wirtschaftlichen Nutzen bringt und ob auch ein unabhängiges Unternehmen bereit wäre, für eine solche Dienstleistung zu zahlen. Eine Sonderleistung kann beispielsweise aus der Umsatzsteigerung, Kostenminderung oder Effektivierung von Prozessen bestehen. Gleichzeitig betont die OECD, dass das bloße Bestehen eines Vertrags, einer Rechnung oder einer Zahlung
nicht automatisch beweist, dass eine Dienstleistung tatsächlich erbracht wurde.
Ein wesentlicher Teil des Entwurfs widmet sich auch der Dokumentation der unternehmensinternen Dienstleistungen. Die OECD empfiehlt, nicht nur Verträge, sondern auch Nachweise über die tatsächliche Erbringung von Dienstleistungen und deren Nutzen aufzubewahren, wie interne Kommunikation, Projektdokumentation oder spezifische Ergebnisse von Dienstleistungen (z.B. Berichte, fachliche Stellungnahmen, gelöste IT-Tickets usw.). Gleichzeitig wird die Notwendigkeit betont, auch die Methode zur Ermittlung der Verrechnungspreise zu dokumentieren, einschließlich der verwendeten Kostenbasis und der verwendeten Allokationsschlüssel.
Abschließend kann man feststellen, dass der Entwurf auch mit der Rechtsprechung des Obersten Verwaltungsgerichts im Einklang steht, im Sinne der Nachweisung der wirtschaftlichen Substanz konzerninterner Dienstleistungen. Unternehmen müssen nicht nur die Existenz einer Dienstleistung, sondern auch ihren tatsächlichen Nutzen für den Empfänger nachweisen können. Daher empfehlen wir, die Qualität der zugehörigen unterstützenden Unterlagen rechtzeitig zu überprüfen, wovon die steuerliche Absetzbarkeit der für konzerninterne Dienstleistungen aufgewandten Kosten abhängig ist. Wenn Sie interessiert sind, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung dieser Dokumentationsunterlagen, die den Nachweis der Dienstleistungen während einer Steuerprüfung erheblich erleichtern können.