In Hinblick darauf, dass viele tschechische Steuersubjekte ihre Muttergesellschaften oder andere verbundene Unternehmen in Deutschland haben, möchten wir Sie auf die Verschärfung der Regeln für die Einreichung von Verrechnungspreisdokumenten an die Steuerverwaltung in Deutschland aufmerksam machen, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Ab dem oben genannten Datum verkürzt sich die Frist zur Einreichung der Verrechnungspreisdokumentation, von den bisher geltenden 60 Tagen ab Anforderung durch das Finanzamt, auf 30 Tage.
Neben der verkürzten Frist wurde auch der Umfang der an die Steuerverwaltung zu übermittelnden Unterlagen neu festgelegt:
- Transaktionsmatrix (eine Tabelle, die einzelne Transaktionen, Vertragsparteien, Transaktionswerte, Bestimmung der Verrechnungspreismethoden usw. identifiziert);
- Masterfile (Konzern-Verrechnungspreisdokumentation, die Unternehmen mit einem Umsatz
von über 100 Millionen EUR einreichen müssen) und
- Dokumentation im Zusammenhang mit außerordentlichen Geschäftsvorfällen
(z.B. Konzern-Umstrukturierungen).
Bedingungen für die Bearbeitung der lokalen Dokumentation, bzw. Limits für einzelne Transaktionsarten bleiben unverändert.
In diesem Zusammenhang halten wir es für wichtig zu erwähnen, dass die neue Frist zur Einreichung von Unterlagen auch für alle Steuerzeiträume gilt, die vor dem 1. Januar 2025 einer Steuerprüfung unterzogen werden. Wenn die deutsche Steuerbehörde also eine Betriebsprüfung für mehrere Steuerzeiträume einleitet, muss die eingereichte Transaktionsmatrix eine Übersicht über die Transaktionen für alle diese Zeiträume enthalten.
Eine weitere Änderung ist die Einführung von Sanktionen bei Nichteinreichung erforderlicher Dokumente. Ab dem 1. Januar 2025 wird bei Nichteinreichung einer Transaktionsmatrix ein Bußgeld von mindestens 5 000 EUR verhängt. Werden die Unterlagen nach Fristablauf eingereicht, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 1 Million EUR verhängen.
Die neue verkürzte Frist und der erweiterte Umfang der erforderlichen Verrechnungspreisdokumente, verbunden mit strengen Strafen bei Nichteinhaltung der Pflichten, stellen für deutsche Steuerzahler eine grundlegende Änderung dar und werden voraussichtlich zu einer Neubewertung des Ansatzes zur Erstellung der Konzern- Verrechnungspreisdokumentation auf allen Ebenen (Masterfile, lokale Dokumentation einschließlich der Erstellung der Transaktionsmatrix) führen, sodass diese im Voraus erstellt und auf Anfrage problemlos zur Vorlage bei den Steuerbehörden zur Verfügung stehen.