Steuerrevolution für Nichtansässige in der Unternehmensführung: Was kann man ab 2026 erwarten?

Einkommensteuer

Von: Vendula Florešová

Am 1. Januar 2026 tritt eine grundlegende Änderung der Steuerregelung in Kraft - für Organ-Mitglieder von juristischen Personen, die nicht in der Tschechischen Republik steuerlich ansässig sind. Diese Änderung betrifft alle Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und andere Personen in leitenden Positionen, die Einkünfte aus der Ausübung ihrer Funktion in der Tschechischen Republik erzielen.

Was ändert sich?

Bislang wurde bei den oben genannten Personen lediglich eine Quellensteuer in Höhe von 15% ihres Gehalts einbehalten. Ab 2026 ändert sich dies jedoch – neu wird die sog. Vorschusssteuer in Höhe von 15 % bzw. 23 % erhoben, abhängig von der Höhe des Einkommens. Die Besteuerungsmethode wird damit an die Regelung für reguläre Angestellte bzw. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und andere Personen in leitenden Positionen mit steuerlichem Wohnsitz in der Tschechischen Republik angeglichen.

Vereinfachung für Arbeitgeber

Infolge dieser Änderung wird die Verwaltung der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers zweifellos vereinfacht. Die Ermittlung des steuerlichen Wohnsitzes war in der Praxis oft kompliziert und uneindeutig, da dieser für ein bestimmtes Kalenderjahr im Voraus festgelegt werden musste. Dies konnte dazu führen, dass die Quellensteuer aufgrund einer nachträglichen Änderung des steuerlichen Wohnsitzes (nach Ende des Steuerzeitraums) als Vorschusssteuer umklassifiziert wurde, was auch relativ hohe Strafen für den Arbeitgeber nach sich zog.

Höhere Besteuerung für einkommensstarke Nichtansässige

Diese Änderung hat auch eine weniger erfreuliche Seite für Arbeitnehmer. Übersteigt das Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds die gesetzliche Grenze für die progressive Besteuerung, unterliegt es einem höheren Steuersatz von 23 %. Für 2026 ist diese Grenze auf 1 762 812 CZK pro Jahr festgelegt, was dem 36-Fachen des Durchschnittslohns entspricht. Es ist davon auszugehen, dass viele Topmanager diese Grenze überschreiten und ihre Steuerbelastung dadurch deutlich steigen wird.

Neue Verpflichtung: Steuererklärung

Eine weitere wichtige Neuerung besteht darin, dass Nichtansässige, deren Einkommen als Organ-Mitglied einer juristischen Person den oben genannten Grenzwert überschreitet, in der Tschechischen Republik eine Steuererklärung abgeben müssen. In diesem Fall ist eine jährliche Steuerabrechnung über den Arbeitgeber nicht mehr möglich – der Nichtansässige muss sich also selbst um seine Steuern „kümmern“.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Situation individuell zu beurteilen und eine optimale Steuerstrategie unter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten zu erarbeiten.

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