Meldepflicht für Arbeitsunfälle ab 1.1.2026

Lohnagenda

Von: Marek Toráč

Mit Wirkung ab 1. Januar 2026 vereinheitlicht die Regierungsverordnung Nr. 322/2025 das Verfahren zur Meldung von Arbeitsunfällen durch Arbeitgeber.

Arbeitgeber sind künftig neu verpflichtet, Arbeitsunfälle ausschließlich elektronisch, über das Portal des Staatsamts - die Arbeitsinspektion (im Folgenden „Portal“ genannt) zu melden und die entsprechenden Aufzeichnungen zu übermitteln. Die Regierung erhofft sich durch diesen Schritt eine weitere Reduzierung des Verwaltungsaufwands, mehr Transparenz für Arbeitgeber und eine Vereinheitlichung der gemeldeten Daten.

Das Portal ist unter diesem Link erreichbar: https://www.mpsv.cz/app/suip-portal/. Die Meldung von Arbeitsunfällen wird ab dem 1. Januar 2026 möglich sein.

Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Verordnung wird es nicht mehr möglich sein, Arbeitsunfälle über Datenboxen, per E-Mail oder Post zu melden.

Nach dem Einloggen in das Portal können Arbeitgeber Folgendes tun:

  • einen Arbeitsunfall der zuständigen Behörde melden
  • ein Protokoll des Arbeitsunfalls ausfüllen und es an die zuständige Behörde senden
  • eine Aufzeichnung über einen Arbeitsunfall speichern und ausdrucken
  • Daten in einem bereits eingereichten Arbeitsunfallbericht aktualisieren
  • alle Arbeitsunfälle des Arbeitgebers sind an einem Ort überblickbar haben.

Gesetzliche Vertreter des Arbeitgebers melden sich im Portal beispielsweise wie folgt an: mit eObčanka, Bankidentifikation oder MojeID. Anschließend können sie andere natürliche Personen zu ihrer Vertretung im Portal bevollmächtigen (hinzufügen).