Ausgleichssteuern – OECD-Änderungen und EU-Bestätigung

Tax & Accounting

Von: Petr Němec, Martin Hahn

Am 5. Januar 2026 veröffentlichte die OECD auf ihrer Website sog. Dokument „Side-by-Side Package“. Dieses neues OECD-Dokument befasst sich unter anderem mit den vorangegangenen Diskussionen über die Anwendung von „Pillar 2“ auf die USA usw.

Das vorliegende Dokument sollte dem Kommentar zu den OECD-Regeln für Pillar 2 hinzugefügt werden.

Am 12. Januar 2026 bestätigte die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung, dass das oben genannte „Side-by-Side Package“ auch für die Anwendung in der EU, bzw. für die Zwecke der EU-Richtlinie betr. Mindestbesteuerung gilt.

Die grundlegenden Parameter von „Side-by-Side Package“ sind:

  • Einführung einer neuen dauerhaften „Safe-Harbor-Regelung“, des sog. vereinfachten effektiven Steuersatzes – Steuerzahler müssten die Ausgleichssteuer (mit allen Ausnahmen und Anpassungen) nicht vollständig berechnen; andererseits könnte diese Berechnung etwas komplizierter sein als die derzeitige Berechnung des „vereinfachten effektiven Steuersatzes“ im Rahmen der vorübergehenden Safe-Harbor-Regelung, bestehend auf Grundlage der CbCR-Daten, Anwendung ab Berichtszeiträumen ab dem 31.12.2026 (d.h. effektiv ab 2027); allerdings kann es in bestimmten Fällen für Berichtszeiträume ab dem 31. Dezember 2025 (d.h. effektiv ab 2026) angewendet werden;
  • Verlängerung der befristeten, auf Basis von CbCR-Daten basierenden Safe-Harbor-Regelung um ein Jahr; d.h. auch für den Berichtszeitraum, der spätestens am 31. Dezember 2027 beginnt und spätestens am 30. Juni 2029 endet (d.h. in der Regel ist das letzte Jahr 2027), wobei der vereinfachte effektive Steuersatz für 2027 mindestens 17 % betragen sollte;
  • Einführung einer neuen Safe-Harbor-Regelung für „Steueranreize“ auf der Grundlage wirtschaftlicher Substanz, die für Berichtszeiträume ab dem 1. Januar 2026 (einschl.) gilt – die Tschechische Republik hat sich ebenfalls dafür eingesetzt (sehr wichtig für Empfänger von Investitionsanreizen und der Forschungs- und Entwicklungsförderung).
  • Einführung eines Side-by-Side-Systems für Jurisdiktionen, die – vereinfacht ausgedrückt – eigene, den Pillar 2-Regeln ähnliche Regelungen implementiert haben (sie müssen jedoch bestimmte, von der OECD festgelegte Kriterien erfüllen); dieses System ist in erster Linie für die USA vorgesehen, die USA sind derzeit auch der einzige Staat, der nach OECD-Vorgaben für dieses System qualifiziert ist. Die neue Regelung kann für Berichtszeiträume ab dem 1. Januar 2026 (einschließlich) angewendet werden. Andererseits trägt diese neue Regelung aufgrund der generellen Nichtanwendbarkeit der UTPR-Regeln im Jahr 2024 (und der Möglichkeit einer UTPR-Harbor-Regelung im Jahr 2025) effektiv der Situation vieler Konzerne mit einer höchsten US-Muttergesellschaft Rechnung.

Es ist offensichtlich, dass die Pillar-2- Problematik wirklich aktuell ist und sich ständig weiterentwickelt.

Wenn Sie der Regelung der Ausgleichssteuern unterliegen oder sich für diesen Bereich interessieren, zögern Sie nicht, unsere Spezialisten zu kontaktieren. Sie verfügen über das aktuelle Wissen zu dieser Problematik.