Tax | Einkonmmensteuer

Mitarbeitersonderleistungen und weitere Änderungen ab 2027

Von: Marek Toráč

INHALTE

Ab dem 1. Januar 2027 wird das Einkommensteuergesetz eine Reihe von Neuigkeiten mit sich bringen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen werden. Neben der Rückkehr einiger zuvor abgeschaffter Steuererleichterungen gibt es auch eine bedeutende Änderung des Konzepts der Arbeitnehmerleistungen. Die neue Verordnung ändert das bestehende System der Grenzen, führt neue steuerlich begünstigte Bereiche ein und bringt zudem spezifische Änderungen im Bereich Trinkgelder mit sich.

Alt-neue Steuerermäßigung für Schüler und Kindergartengebühren

Die Gesetzesänderung sieht die Wiederaufnahme der Studenten- Steuerermäßigung in Höhe von 335 CZK pro Monat vor. Studierende bis zu 26 Jahre oder Vollzeitdoktoranden bis 28 Jahren werden für den Anspruch berechtigt sein. Die Steuerbegünstigung kann kontinuierlich über den Arbeitgeber nach Vorlage einer Studienbestätigung oder in einem einmaligen Betrag von 4.020 CZK pro Jahr geltend gemacht werden.

Gleichzeitig kommt auch die sogenannte Kindergartenbegünstigung, also die Steuer- Ermäßigung für die Unterbringung eines Kindes in einer Vorschuleinrichtung, zurück. Die Steuerbegünstigung wird den tatsächlich gezahlten Kosten, jedoch maximal bis zum Mindestlohn für jedes abhängige Kind (für 2027 beträgt es 24.900 CZK) entsprechen.

Für Vorschuleinrichtungen wird eine neue Meldepflicht gegenüber dem Steuerverwalter eingeführt. Bis Ende Januar nächsten Jahres wird es notwendig sein, Informationen über Kinder, Steuerpflichtige und bezahlte Beträge elektronisch einzureichen.

Das Ende einer gemeinsamen Grenze für Sonderleistungen

Derzeit sind nicht-monetäre Freizeitleistungen wie Sport, Kultur, Freizeit/Erholung, Bücher oder die Nutzung von Bildungs- und Erholungseinrichtungen, bis zu einer gemeinsamen jährlichen Obergrenze in Höhe der Hälfte des Durchschnittslohns befreit. Ab 2027 ändert sich dieses Modell. Die gemeinsame Grenze wird abgeschafft und die einzelnen Arten von Sonderleistungen werden unterschiedliche Steuerregime haben.

Laut der neuen Regelung sind unternehmensbezogene soziale, kulturelle und sportliche Veranstaltungen sowie diesbezügliche Beiträge ausgenommen, ohne deren Umfang zu begrenzen. Die Bedingung - dass deren Bereitstellung für den Arbeitgeber üblich ist und deren Umfang und Form angemessen sind – bleibt auch weiterhin.

Separate Obergrenze für Erholung und Reisen

Eine separate Obergrenze für Freizeit/Erholung und Reisen in Höhe von 20.000 CZK pro Steuerzeitraum wird neu eingeführt. Andererseits unterliegen die Nutzung von Bildungs-, Sport- oder Freizeiteinrichtungen oder Beiträge zu Büchern nicht mehr der aktuellen gemeinsamen Obergrenze von insgesamt bis zur Hälfte des Durchschnittslohns.

In der Praxis ist es der Bereich der Erholung, der eine Reihe von interpretativen Fragen aufwerfen kann. Die Gesetzgebung unterscheidet zwischen "der Nutzung von Freizeit-/Erholungseinrichtungen" und "der Bereitstellung von Erholung oder Reisen". Während die Nutzung von Freizeiteinrichtungen einer separaten Grenze nicht unterliegt, gilt für Erholung oder Reisen eine Grenze von 20.000 CZK pro Jahr.

Zum Beispiel kann die Nutzung eines Firmenbungalows - im Vergleich zum Kauf einer Reisebüroreise - eindeutig sein. Hotelaufenthalte, Wellness-Dienstleistungen oder die Nutzung von Einrichtungen der Vertragspartner des Arbeitgebers können jedoch weniger klar sein. Die korrekte Klassifizierung einer bestimmten Leistung wird sich direkt auf sein Steuersystem auswirken.

Neue soziale Sonderleistungen für Mitarbeiter, die sich um ihre Angehörigen kümmern

Eine wichtige Neuheit ist die Einführung einer neuen Kategorie sozialer Leistungen. Arbeitgeber können den Mitarbeitern nicht-monetäre Beiträge für ausgewählte soziale Dienstleistungen wie beispielweise Pflegedienste, persönliche Hilfe, Notfalldienste, Unterstützungs- oder Tagesstätten-Dienstleistungen bereitstellen. 

Die Änderung schafft somit Raum für Unterstützung für Mitarbeiter, die sich um alternde Eltern, Kinder mit Behinderungen oder andere Menschen betreuen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind. Der Steuervorteil kann jedoch nicht für jedwede privat ausgehandelte Unterstützung genutzt werden. Diese müssen soziale Dienstleistungen sein, die gemäß dem Sozialleistungsgesetz und unter anderen gesetzlichen (erfüllten) Bedingungen erbracht werden 

Gesundheitsvorsorge und -fürsorge

Eine weitere wichtige Neuheit ist ein separates Steuersystem für ausgewählte Arbeitgeberleistungen im Bereich Gesundheitsvorsorge und -fürsorge der Arbeitnehmer. Während die Befreiungsgrenze für gewöhnliche Gesundheitssonderleistungen in Höhe des Durchschnittslohns bleibt, definiert die Gesetzesänderung auch einen Kreis von steuerlich begünstigten Gesundheitsleistungen, ohne deren Höhe zu begrenzen.

Dazu gehören beispielsweise überdurchschnittliche Vorsorgeuntersuchungen, diabetische Screenings für Risikogruppen, kardiovaskuläre Risikountersuchungen, ausgewählte onkologische Untersuchungen oder einige Impfungen, die nicht von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind. Wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt werden, gelten diese Leistungen nicht als steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers und unterliegen nicht den Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen.

Für Arbeitgeber kann dies eine interessante Möglichkeit sein, um die Programme für die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter zu erweitern und gleichzeitig effektiv mit den Unternehmenskosten umzugehen.

Trinkgelder im steuerbefreiten Modus

Die Gesetzesänderung führt eine Steuerbefreiung von Trinkgeld für Arbeitnehmer in Verpflegungsdienstleistungen ein. Die Befreiung gilt für Trinkgelder bis zu 7 % des monatlichen Einkommens des Arbeitgebers aus Verpflegungsdienstleistungen. Der Arbeitgeber soll das erhaltene Trinkgeld erfassen, die entsprechenden Limits überprüfen und korrekte Zuweisung an einzelne Mitarbeiter sichern.

Auswirkungen der Änderungen auf Arbeitgeber

Für Arbeitgeber stellt die neue Gesetzgebung nicht nur eine Änderung in Form einer Erhöhung oder Abschaffung ausgewählter Grenzen dar. Insbesondere wird die neue Verteilung der einzelnen Sonderleistungen und unterschiedliche Bedingungen für deren Bereitstellung von grundlegender Bedeutung sein.

In der Praxis kann man daher in erster Linie Fragen zur korrekten Klassifizierung individueller Leistungen, zur Einrichtung von Präventionsprogrammen oder zur Bewertung der Erfüllung der Bedingungen für die Bereitstellung neuer sozialer Sonderleistungen erwarten.

Wenn diese bedeutenden Änderungen bei der Bereitstellung von Mitarbeiterleistungen ein Impuls für Ihr Unternehmen sind, Ihr bestehendes Leistungssystem zu überarbeiten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Bewertung des neuen Steuersystems für Mitarbeitersonderleistungen.