Im Zusammenhang mit der Einführung des einheitlichen monatlichen Arbeitgeberberichts (im Folgenden als "JMHZ" bezeichnet) wird von Lieferanten von Lohn- und Personalsystemen wiederholt gefragt, ob es notwendig ist, befreite Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit durch diesen Bericht in folgenden Situationen
zu melden:
- eine Person, der diese Einnahme gewährt wurde, ist im jeweiligen Kalendermonat kein Mitarbeiter des Arbeitgebers (z.B. ein ehemaliger Arbeitnehmer), oder
- es ist überhaupt kein Arbeitsverhältnis entstanden
- und gleichzeitig hat diese Person im jeweiligen Kalendermonat kein weiteres Einkommen
aus abhängiger Tätigkeit, weder steuerpflichtig noch -befreit.
Konkret sind dies hauptsächlich folgende Situationen:
- Einnahmen aus der Teilnahme ehemaliger Mitarbeiter an gesellschaftlichen Veranstaltungen, die vom ehemaligen Arbeitgeber organisiert wurden,
(§ 6 Abs. 9 Buchst. g) des Einkommensteuergesetzes, nach der EStG-Änderung Buchstabe d))
- Mahlzeiten für ehemalige Mitarbeiter, die in den Ruhestand gegangen sind oder eine Invaliditätsrente beziehen, bereitgestellt von ihrem früheren Arbeitgeber
(§ 6 Abs. 9 Buchst. t) des Einkommensteuergesetzes).
- Einnahmen von Schülern und Studierenden aus praktischer Ausbildung
(§ 6 Abs. 9 Buchst. k) des Einkommensteuergesetzes)
- Vergütung der Mitglieder von Bezirkswahlkommissionen
(§ 6 Abs. 9 Buchst. s) des Einkommensteuergesetzes)
- Sonderleistungen für ehemalige Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber mit öffentlichen Verkehrsmitteln bereitgestellt werden
(§ 6 Abs. 9 Buchst. e) des Einkommensteuergesetzes)
Auf Grundlage von Verhandlungen zwischen den interessierten Ministerien und der Generalfinanzdirektion wurde eine Lösung vereinbart, die in der Novelle des Gesetzes Nr. 323/2005 Slg., über den einheitlichen monatlichen Arbeitgeberbericht bestand.
Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Verpflichtung der Arbeitgeber auszuschließen, diese befreiten Einkünfte und die Personen, denen sie bereitgestellt werden, im JMHZ-Bericht zu melden, sofern diese Personen im jeweiligen Kalendermonat keine zusätzlichen Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit vom Arbeitgeber erhalten.
Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Im Hinblick auf diese bevorstehende Änderung und zur Verringerung der Verwaltungslast erklärt die Finanzverwaltung der Tschechischen Republik, dass sie bereits für 2026 ein Verfahren tolerieren wird, bei dem Arbeitgeber diese Einkünfte und betroffene Personen nicht innerhalb des JMHZ-Berichts melden werden.
Weitere häufig gestellte Fragen zum JMHZ-Bericht
Bis wann muss der Arbeitgeber alle Beschäftigten registrieren, die neu unter die Definition eines Arbeitnehmers fallen (z.B. unversicherter DPČ-Mitarbeiter)?
- Der Arbeitgeber muss diese Verpflichtung im Zeitraum vom 1. April 2026 bis 30. April 2026 erfüllen.
Wird es notwendig sein, DPP-, DPČ- Mitarbeiter oder Kleinbeschäftigungen in JMHZ zu registrieren?
- Ja, alle diese Mitarbeiter müssen registriert sein (DPP -Vereinbarung über Ausführung der Arbeit, DPČ - Vereinbarung über die Arbeitstätigkeit).
Gilt die JMHZ-Berichterstattung auch für Geschäftsführer mit Vergütung für die Ausübung ihrer Funktion?
- Ja, sie fallen unter die Definition eines Arbeitnehmers gemäß dem JMHZ-Gesetz.
Fallen Schüler und Studenten mit einer Belohnung für die Schulpraxis in die JMHZ-Berichtspflicht?
- Wenn sie nur Einnahmen aus praktischem Unterricht erhalten, sind sie 2026 nicht im JMHZ-Bericht zu berücksichtigen.
Gilt die JMHZ-Berichterstattung für Eigentümergemeinschaften von Wohneinheiten, wenn die Mitglieder des Ausschusses eine Vergütung für die Ausübung ihrer Aufgaben erhalten?
- Aus dem Grunde der Auszahlung von Vergütungen wird die Eigentümergemeinschaft als Zahler von Einkommenssteuer natürlicher Personen aus abhängiger Tätigkeit registriert, die entweder durch Vorschuss- oder Quellensteuer erhoben wird. Vor diesem Hintergrund unterliegt die Eigentümer-gemeinschaft dem JMHZ-Gesetz.
Wird es notwendig sein, die erzielte Ausbildung für jeden Mitarbeiter zu dokumentieren?
- Nein, es wird nur das höchste (erzielte) Bildungsniveau gemäß der KKOV-Codeliste angegeben. Diese Angabe ist für DPP-/DPČ-Mitarbeiter mit tschechischer Staatsbürgerschaft optional.
Wird es notwendig sein, die Daten auf der Ausweiskarte oder dem Reisepass nur für ausländische Arbeitnehmer auszufüllen, oder gilt diese Verpflichtung auch für Mitarbeiter mit tschechischer Staatsbürgerschaft?
- Es ist notwendig, Daten nur für Mitarbeiter ohne tschechische Staatsbürgerschaft zu melden.