Slowakische Gesetzgebung im Bereich der Verrechnungspreise und Änderungen ab 2026

Verrechnungspreis

Von: Zuzana Ponížilová

  1. Neue Richtlinie des Finanzministeriums der Slowakischen Republik

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat Ende 2025 eine neue Richtlinie zur Festlegung des Inhalts der Verrechnungspreisdokumentation (Nr. MF/012879/2025-724) herausgegeben, die die bisherige, ab 2023 geltende Richtlinie (Nr. MF/020061/2022-724) ersetzt.

Die neue Richtlinie wird erstmals bei der Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation für einen Steuerzeitraum angewendet, dessen letzter Tag der Frist für die Abgabe der Steuererklärung nach dem 31. Dezember 2025 liegt.

  1. Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Dokumentationspflichten

Die neue Richtlinie des Finanzministeriums der Slowakischen Republik behält die bestehende Struktur der Verrechnungspreisdokumentation bei, d.h. die Unterscheidung zwischen vollständiger, einfacher und verkürzter Dokumentation sowie die grundlegenden Kriterien für deren Umfang. Sie führt jedoch gleichzeitig auch einige wichtige Änderungen ein, die praktische Auswirkungen auf Steuerpflichtige haben.

Zusammenfassung kontrollierter Transaktionen

Die Richtlinie führt einen Grundsatz ein, dass mehrere kontrollierte Transaktionen unter bestimmten Bedingungen in eine Gruppe zusammengefasst und gemeinsam bewertet werden können.

Eine maßgebende Klarstellung der neuen Richtlinie (im Vergleich zur bisherigen Regelung) besteht darin,
dass diese Transaktionen auch dann als eine Gruppe bewertet werden können, wenn sie mit verschiedenen Gegenpartnern realisiert werden. Diese Definition erhöht die Rechtssicherheit der Steuerpflichtigen hinsichtlich einer rationalen und gerechtfertigten Gruppierung von Transaktionen, sofern ein solcher Ansatz zu einer genaueren und zuverlässigeren Erfassung der angewandten Verrechnungspreismethoden führt. Gleichzeitig ist jedoch zu beachten, dass die Zusammenfassung von Transaktionen in der Transaktionsdokumentation ordnungsgemäß und verständlich begründet werden muss.

Änderungen bezüglich der verkürzten Dokumentation

Bislang war eine verkürzte Dokumentation in Fällen erforderlich, in denen ein Steuerpflichtiger keine vollständige oder grundlegende Dokumentation führte, insbesondere bei bedeutenden kontrollierten Transaktionen und in spezifischen Situationen, wie z.B. bei der Meldung eines steuerlichen Verlusts, dessen Anwendung oder der Anwendung eines bestimmten Steuersatzes.

Die neue Richtlinie sieht Anwendung einer einfachen Regel vor: Unterliegt ein Steuerpflichtiger nicht der vollständigen oder der grundlegenden Dokumentationspflicht, so erfüllt er seine Pflicht durch die ordnungsgemäße Abgabe der Steuererklärung. Wird diese Pflicht jedoch nicht erfüllt, ist der Steuerpflichtige verpflichtet, eine verkürzte Dokumentation wesentlicher kontrollierter Transaktionen gemäß der im Anhang der Richtlinie beschriebenen Struktur zu führen.

In der Praxis verringert dies die Anzahl der Fälle, in denen eine verkürzte Dokumentation zwingend erforderlich ist, während gleichzeitig der Schwerpunkt auf einer korrekten, vollständigen und genauen Ausweisung der Transaktionen in der Steuererklärung selbst erhöht wird.

  1. Neue Meldepflichten für Transaktionen in Steuererklärungen

Mit dem zunehmenden Fokus auf die Meldung von Transaktionen mit abhängigen Personen in der Steuererklärung selbst erweitert sich auch der Umfang der in der Steuererklärung über diese Transaktionen zu meldenden Informationen.

Sollten Sie an detaillierteren Informationen zu diesem Thema interessiert sein, zögern Sie nicht, unsere Experten zu kontaktieren, die Ihnen gerne weiterhelfen.