Reisekostenerstattungen im Jahr 2026

Lohnagenda

Von: Marek Toráč

Am 18. Dezember 2025 wurde die Verordnung Nr. 573/2025 Slg., über Änderungen der Sätze für Inlandsreisekostenerstattungen für das Jahr 2026, in der Gesetzessammlung veröffentlicht. Nachfolgend haben wir eine Übersicht der Sätze für 2026 zusammengestellt, einschließlich eines Vergleichs mit den Sätzen des Vorjahres.

Erhöhung der Pauschalbeträge für Inlandsverpflegung für das Jahr 2026

  • 5 - 12 Std. – 155 - 185 CZK (im Jahr 2025 betrug der Verpflegungspauschalbetrag: 148 - 177 CZK)
  • 12 - 18 Std. – 236 - 284 CZK (im Jahr 2025 betrug der Verpflegungspauschalbetrag: 225 - 271 CZK)
  • über 18 Std. – 370 - 442 CZK (im Jahr 2025 betrug der Verpflegungspauschalbetrag: 353 - 422 CZK)

Die Obergrenze für die Verpflegungspauschale für eine Arbeitszeit zwischen 5 und 12 Stunden beträgt im Jahr 2026 185 CZK; dies entspricht dem Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses zu den Mahlzeiten des Arbeitnehmers, der für den Arbeitnehmer bis zu 70 % des Höchstbetrags der Verpflegungspauschale steuerfrei ist – im Jahr 2026 wird diese Grenze auf 129,50 CZK pro Schicht festgelegt (im Jahr 2025 wurde der steuerfreie Beitrag auf 123,90 CZK pro Schicht festgelegt).

Grundreisekostenerstattung für 1 km Reise

Im Jahr 2026 beträgt der Satz für die Grundreisekostenerstattung für 1 km Autofahrt: 5,90 CZK/km (für 2025 betrug der Satz 5,80 CZK/km).

Der durchschnittliche Kraftstoffpreis laut § 158 Absatz 3, dritter Satz des Arbeitsgesetzbuches:

  • Benzin 95 – 34,70 CZK/l für das Jahr 2026 (im Jahr 2025 betrug der Preis 35,80 CZK/l)
  • Benzin 98 – 39,00 CZK/l für das Jahr 2026 (im Jahr 2025 betrug der Preis 40,50 CZK/l)
  • Dieselkraftstoff – 34,10 CZK/l für das Jahr 2026 (im Jahr 2025 betrug der Preis 34,70 CZK/l)
  • Strom – 7,20 CZK/kWh für 2026 (im Jahr 2025 betrug der Preis 7,70 CZK/kWh).

Der Satz für die Grunderstattung für die Fernarbeit für 2026 wurde auf den Betrag von 4,70 CZK/Std. festgelegt (gegenüber dem Vorjahr erfolgt ein Rückgang um CZK 0,10).

Erhöhung der Pauschalbeträge für Auslandsverpflegung für das Jahr 2026

Die Sätze der Auslandsverpflegungspauschale wurden in der Verordnung Nr. 489/2025 Slg. vom 20. November 2025 veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen sich die Sätze der Auslandsreisekostenerstattungen beispielsweise für folgende Länder:

50 € für Deutschland (im Jahr 2025 betrug die Verpflegungspauschale 45 €)

40 € für die Slowakei (im Jahr 2025 betrug die Verpflegungspauschale 35 €)

70 $ für die USA (im Jahr 2025 betrug die Verpflegungspauschale 65 $)