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Petra Čechová | October 10, 2023
Ende September 2023 genehmigte der Nationale Buchungsrat (im Folgenden „NÚR-Rat“ genannt) einen Interpretationsentwurf zum Bereich der Berichterstattung und Bewertung von Wertzeichen für das externe Kommentarverfahren.
Die Interpretation befasst sich unter anderem mit der Frage, ob alle Arten von Wertzeichen im Jahresabschluss als Bargeld in der Kasse, d.h. als Teil des Umlaufvermögens ausgewiesen werden sollen; oder sollten bestimmte Arten von Vermögenswerten anders (getreuer) dargestellt werden?
Wie ist es eigentlich bei der Neubewertung dieser Vermögenswerte zum Bilanzstichtag – ergeben sich Wechselkursdifferenzen? Dieser Interpretationsentwurf beantwortet nicht nur diese Fragen.
Den vollständigen Text des Interpretationsentwurfs finden Sie hier.
Jetzt hat die breite Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zur Interpretation NI-69 bis zum 31. Oktober 2023 zu äußern. Anschließend werden externe Kommentare berücksichtigt und als Ergebnis erfolgt der endgültige Wortlaut der Interpretation in Bezug auf die Berichterstattung und Bewertung von Wertzeichen.
Autor: Petra Čechová