Der Nationale Rechnungsrat (im Folgenden als "NÚR-Rat" bezeichnet) genehmigte die Interpretation „I-53“ zum Bereich der Bewertung von Wertpapieren und Äquivalenzanteilen in individuellen Abschlüssen der Unternehmer.
Die Verfasserin der Interpretation ist unsere Kollegin - Ing. Alice Štěpánková Šrámková.
Die Interpretation befasst sich mit der Anwendung der Äquivalenzmethode in den Rechnungsabschlüssen, da es derzeit mehrere Methoden (Ansätze) deren Ausweisung/Berichterstattung gibt.
Die Hauptidee besteht darin, zu Beginn der Anschaffung eines Wertpapiers/Geschäftsanteils eine Bewertung zum Anschaffungspreis durchzuführen, wobei der Anschaffungspreis anschließend um einen Anteil an der Änderung des Eigenkapitals - zwischen dem Erwerbsdatum des Anteils und dem Bewertungsdatum durch Äquivalenz - angepasst wird, sowie um die Abschreibung von "Goodwill", bzw. der Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem Anteil am Realwert der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten/Schulden zum Zeitpunkt der Anschaffung des Anteils.
Die Interpretation besagt außerdem, dass die Eigenkapitalhöhe einer Bilanzeinheit unter erheblichem Einfluss nach denselben Buchhaltungsmethoden wie das Eigenkapital der meldenden Bilanzeinheit gehalten werden muss. Mit anderen Worten: Wenn die meldende tschechische Rechnungseinheit einen Geschäftsanteil im Ausland hat, sollte sie prüfen, ob das gemeldete Eigenkapital der besessenen Rechnungseinheit auf denselben Prinzipien basiert, die in den tschechischen Buchhaltungsvorschriften angewendet werden.
Die Interpretation präsentiert nicht nur die Lösung des Verfahrens zur Anwendung der Äquivalenzmethode, sondern auch mehrere illustrative Beispiele.
Der Text der Interpretation I-53 selbst ist auf der Website des NÚR-Rats verfügbar – – www.nur.cz