Am 14. September 2026 genehmigte der Nationale Rechnungsrat (im Folgenden als " NÚR" bezeichnet) die endgültige Fassung der neuen Interpretation bezüglich des Bereichs der Festlegung des Zeitpunkts, zu dem Erträge erzielt werden.
Dieser Bereich wird in der Fachwelt stark diskutiert, da Erträge einen der wichtigsten Bereiche des Rechnungsabschlusses darstellen.
Der Entwurf befasst sich mit zwei grundlegenden Fragen, nämlich wann die Rechnungseinheit einen Ertrag erfasst und in welchem Umfang sie diesen bewertet.
Die derzeit gültigen tschechischen Rechnungslegungsvorschriften enthalten keine Regelung zur Festlegung des Zeitpunkts, zu dem Erträge aus dem Verkauf von Produkten, Waren und der Erbringung von Dienstleistungen erzielt werden, sodass die Interpretation unter anderem auf den Prinzipien der Internationalen Berichterstattungsstandards (Internat. Financial Reporting Standards/IFRS) beruht.
Als Ergebnis der Interpretation ist die Ertragserfassung durch die Rechnungseinheit, wenn:
- sie dem Kunden ein Produkt, eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung gewährt hat,
- sie die Rendite zuverlässig bewerten kann,
- es wahrscheinlich ist, dass sie eine Gegenleistung vom Kunden für die verkauften Produkte, Waren und für die gewährten Dienstleistungen erhalten wird,
- sie die mit dem Ertrag verbundenen Kosten zuverlässig abschätzen kann.
Die genannten vier "Bedingungen" werden in der Interpretation ausführlicher beschrieben, um korrekt beurteilen zu können, ob die Rechnungseinheit die jeweilige Bedingung erfüllt (oder nicht erfüllt) hat.
Die Interpretation präsentiert nicht nur eine Lösung bzw. ein Verfahren zur Bestimmung des Ertragszeitpunkts, sondern auch mehrere anschauliche Beispiele, die in der Praxis auftreten können.
Der vollständige Text der genehmigten Interpretation ist unter dem folgenden Link zu finden. https://nur.cz/wp-content/uploads/2026/10/I-55.pdf