NI-75-Interpretation - Bestimmung des Zeitpunkts der Entstehung der Erträge

Audit

Von: Petra Cechová, Milan Pašek

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In der zweiten Hälfte des April 2026 genehmigte der Nationale Rechnungslegungsrat (im Folgenden als "„NÚR“) einen Interpretationsentwurf betr. Bestimmung des Zeitpunkts der Entstehung der Erträge für ein externes Kommentarverfahren.

Dieser Bereich wird (nicht nur) in letzter Zeit intensiv diskutiert, da Erträge einer der wichtigsten Bereiche der Finanzberichte bzw. Rechnungsabschlüsse sind.

Dieser Entwurf befasst sich mit zwei grundlegenden Fragen, nämlich wann die Rechnungseinheit einen Ertrag erfasst und in welchem Umfang sie diesen bewertet.

Leider fehlt in den derzeit gültigen tschechischen Rechnungslegungsvorschriften eine Regelung zur Festlegung des Zeitpunkts der Entstehung der Erträge aus dem Verkauf von Produkten, Waren und der Erbringung von Dienstleistungen, sodass der Interpretationsentwurf unter anderem auf den Grundsätzen der Internationalen Finanzberichterstattungsstandards (International Financial Reporting Standards - IFRS) basiert.

Als Ergebnis des Entwurfs der Interpretation ist eine Tatsache in Form der Anerkennung der Erträge 
durch die Rechnungseinheit, sofern: sie dem Kunden ein Produkt, eine Ware lieferte oder eine Dienstleistung erbrachte sie den Ertrag zuverlässig bewerten kann es wahrscheinlich ist, dass sie vom Kunden für die verkauften Produkte, Waren und Dienstleistungen  einen Gegenwert erhält sie die mit dem Ertrag verbundenen Aufwendungen zuverlässig bewerten kann Ein integraler Bestandteil der Interpretation sind auch illustrative, die Problematik darstellende Beispiele.

Der vollständige Text des Interpretationsentwurfs ist unter dem Link zu finden: https://nur.cz/wp-content/uploads/2026/05/NI-75.pdf 

Nun hat die breite Öffentlichkeit die Möglichkeit, die NI-75-Interpretation bis zum 7.6.2026 zu kommentieren. Anschließend werden externe Kommentare behandelt und als Ergebnis wird der endgültige Wortlaut dieser Interpretation erfolgen.