Mitte September 2026 genehmigte der Nationale Rechnungsrat (im Folgenden als " NÚR" bezeichnet) einen Entwurf zur Interpretation im Bereich „Körperschaftsgesellschaft“ (früher als „Vereinigung“) zum Kommentarverfahren zwecks externer Stellungnahmen.
In der Praxis ist dies eine häufig verwendete Möglichkeit, insbesondere für Rechnungseinheiten, die dieses Instrument - z.B. im Rahmen eines gemeinsamen Bauauftrags - nutzen möchten.
Ziel der Interpretation ist es, ein Verfahren zur Erfassung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträgen - die aus den Aktivitäten des Unternehmens entstehen - zu bestimmen, sowie die Ausweisung von den zwischen den Gesellschaftern realisierten Transaktionen festzulegen.
Die Lösung für die richtige Berichterstattung ist hauptsächlich eine Bewertung der Art der einzelnen realisierten Transaktionen sowie der Position der einzelnen Gesellschafter des Unternehmens.
Die Interpretation präsentiert nicht nur die Bewertung des Verfahrens selbst, sondern auch anschauliche Beispiele, die diese Problematik verdeutlichen.
Der vollständige Text des Interpretationsentwurfs ist unter folgendem Link zu finden: https://nur.cz/wp-content/uploads/2026/09/NI-76.pdf
Nun hat die breite Öffentlichkeit die Möglichkeit, die NI-76-Interpretation bis zum 1.November 2026 zu kommentieren. Anschließend werden externe Kommentare behandelt und als Ergebnis wird dann die endgültige Fassung der Interpretation erfolgen.
Wir halten Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.