Wie bereits in unserem vorherigen Artikel zur neuen Kategorisierung von Rechnungseinheiten erwähnt, gehen die Änderungen im Rechnungswesen weiter. Die Änderung des Rechnungslegungsgesetzes bezüglich der Pflicht zur Prüfung von Jahresabschlüssen durch einen Abschlussprüfer tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Diese Änderung schränkt den Kreis der prüfungspflichtigen Rechnungseinheiten erheblich ein. Die Prüfungspflicht bleibt nur noch für mittlere und große Rechnungseinheiten verpflichtend, während für kleine Einheiten die Pflicht - unabhängig von Vermögen, Umsatz oder Mitarbeiterzahl - entfällt. Ausgenommen sind weiterhin als Ausnahmen Einrichtungen von öffentlichem Interesse (z.B. Banken, Versicherungen), die daher auch dann Prüfungen durchführen müssen, wenn sie als kleine Rechnungseinheiten gelten.
Das Hauptkriterium für die Feststellung, ob Sie einer obligatorischen Abschlussprüfung unterliegen, ist weiterhin die Kategorie der Rechnungseinheit. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es jedoch gleichzeitig zu unterscheiden, für welches Geschäftsjahr die neue Regelung gilt. Beginnt das Geschäftsjahr einer Rechnungseinheit noch vor dem 1. Januar 2026 – beispielsweise ab 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 –, gelten für das gesamte Geschäftsjahr die bisherigen Regelungen, und die Prüfungspflicht wird nach den in § 20 des RLG-Gesetzes festgelegten Grenzen beurteilt. Die neue Regelung, einschließlich der Abschaffung der Prüfungspflicht für kleine Unternehmen, gilt erstmals für die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnenden Geschäftsjahre.
Diese Änderung betrifft insbesondere bestehende sowie zukünftige kleine Rechnungseinheiten, die bis Ende 2025 zur Abschlussprüfung verpflichtet sind, sofern die Bestimmungen des ursprünglichen Rechnungslegungsgesetzes eingehalten werden. Ab dem Geschäftsjahr 2026 besteht aufgrund der Änderung des RLG-Gesetzes keine Abschlussprüfungspflicht mehr.
Wir empfehlen daher, stets zu überprüfen, welcher Kategorie die Rechnungseinheit aktuell angehört, für welchen Zeitraum sie ihren Jahresabschluss erstellt und für welchen Zeitraum die Abschlussprüfungspflicht bzw. -freiheit beurteilt wird.
Bei etwaigen diesbezüglichen Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.