Die Änderung des geltenden Rechnungslegungsgesetzes, die eine grundlegende Anpassung der Kategorisierungskriterien für Rechnungseinheiten mit sich bringt, wurde offiziell in der Gesetzessammlung bekannt gegeben.
Die gesetzliche Bestimmung zur neuen Kategorisierung trat am 3. September 2025 in Kraft. Die neuen, deutlich höheren Grenzwerte gelten jedoch für die Beurteilung der Kategorisierung von Rechnungseinheiten schon für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr. Maßgeblich ist der Beginn des Geschäftsjahres, nicht das Jahr der Erstellung des Jahresabschlusses.
Hauptzweck der Gesetzesänderung ist die Valorisation/Aktualisierung der bestehenden Finanzkriterien im Hinblick auf die kumulierte Inflation in der Europäischen Union im Zeitraum 2013–2023. Die Beibehaltung einer niedrigeren Kategorie für viele Unternehmen bedeutet eine Vereinfachung der Verwaltung und eine Reduzierung des Umfangs der Pflichten bei der Erstellung, Berichterstattung und Veröffentlichung von Abschlüssen. Die neu festgelegten Grenzwerte betreffen die Bilanzsumme der Vermögenswerte und den jährlichen Nettoumsatz. Die Obergrenze für die durchschnittliche Mitarbeiterzahl bleibt unverändert.
Nachfolgend finden Sie einen Vergleich der ursprünglichen und neuen Grenzwerte für die Aufnahme in Kategorien. Um bewertet zu werden, muss ein Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei Kriterien (Vermögen, Umsatz, Mitarbeiterzahl) erfüllen/nicht erfüllen.
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Bilanzeinheit
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Aktiva (ursprünglich)
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Aktiva (neu ab 1.1.2024)
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Umsatz (ursprünglich)
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Umsatz
(neu ab 1.1.2024)
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Mitarbeiter
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Mikro
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bis 9 Mio. CZK
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bis 11 Mio. CZK
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bis 18 Mio. CZK
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bis 22 Mio. CZK
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bis 10
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Klein
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bis 100 Mio. CZK
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bis 120 Mio. CZK
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bis 200 Mio. CZK
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bis 240 Mio. CZK
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bis 50
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Mittler
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bis 500 Mio. CZK
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bis 600 Mio. CZK
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bis 1 000 Mio. CZK
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bis 1 200 Mio. CZK
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bis 250
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Gross
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über 500 Mio. CZK
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über 600 Mio. CZK
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über 1 000 Mio. CZK
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über 1 200 Mio. CZK
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über 250
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Nehmen wir als Beispiel die Firma Beta s.r.o., die in den Jahren 2023 und 2024 stabile Werte aufweist
und folgende Kennzahlen erreicht hat: Vermögen 110 Mio. CZK, Umsatz 230 Mio. CZK und 45 Mitarbeiter.
Im Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde sie als Mittel Unternehmen ausgewiesen.
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Kriterien
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2023
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Erfüllung alter Grenzwerte? (100/200/50)
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2024
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Erfüllung neuer Grenzwerte? (120/240/50)
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Aktiva
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110 Mio. CZK
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(überschritten)
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110 Mio. CZK
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X (nicht überschritten)
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Umsatz
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230 Mio. CZK
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(überschritten)
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230 Mio. CZK
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X (nicht überschritten)
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Mitarbeiter
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45
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X (nicht überschritten)
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45
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X (nicht überschritten)
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- Für das Jahr 2023 (gemäß den ursprünglichen Grenzwerten) hat das Unternehmen 2 von 3 Grenzwerten (Vermögen und Umsatz) überschritten und würde daher in die „mittlere“ Kategorie fallen.
- Für das Jahr 2024 (gemäß den neuen Grenzwerten) hat das Unternehmen keinen Grenzwert überschritten und würde daher in die „kleine“ Kategorie fallen.
Im Zuge der Änderung der Kategorie einer Rechnungseinheit und der Änderungen der damit verbundenen Pflichten, nicht nur bei Erstellung des Jahresabschlusses, ist die Bewertung der erzielten Werte in zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen maßgeblich. Die Gesellschaft Beta ist in unserem Fall auch für 2025 ein mittleres Unternehmen.
Die Neuklassifizierung in die Kategorie „klein“ erfolgt nur, wenn im Geschäftsjahr 2025 gleiche (oder niedrigere) Werte bestätigt werden. Die tatsächliche Änderung der Kategorie von mittlerer zu kleiner Rechnungseinheit erfolgt ab 2026.
Die Änderung der Kategorisierung hat auch direkte Auswirkungen auf die Pflicht zur Prüfung von Jahresabschlüssen durch einen Abschlussprüfer. Diese Pflicht ist an die Kategorie gebunden, der das Unternehmen zugeordnet ist. In diesem Bereich ist eine grundlegendere Lockerung geplant. Wir werden Sie in einem späteren Artikel darüber informieren.
Unser Team, das sich mit dieser Problematik befasst, steht Ihnen nicht nur bei der Bestimmung der richtigen Kategorie von Rechnungseinheiten, sondern auch bei den damit verbundenen Verpflichtungen zur Verfügung.