Geänderte Kategorisierung von Rechnungseinheiten – höhere Grenzwerte bereits für die Bewertung 2024

Audit

Die Änderung des geltenden Rechnungslegungsgesetzes, die eine grundlegende Anpassung der Kategorisierungskriterien für Rechnungseinheiten mit sich bringt, wurde offiziell in der Gesetzessammlung bekannt gegeben.

Die gesetzliche Bestimmung zur neuen Kategorisierung trat am 3. September 2025 in Kraft. Die neuen, deutlich höheren Grenzwerte gelten jedoch für die Beurteilung der Kategorisierung von Rechnungseinheiten schon für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr. Maßgeblich ist der Beginn des Geschäftsjahres, nicht das Jahr der Erstellung des Jahresabschlusses.

Hauptzweck der Gesetzesänderung ist die Valorisation/Aktualisierung der bestehenden Finanzkriterien im Hinblick auf die kumulierte Inflation in der Europäischen Union im Zeitraum 2013–2023. Die Beibehaltung einer niedrigeren Kategorie für viele Unternehmen bedeutet eine Vereinfachung der Verwaltung und eine Reduzierung des Umfangs der Pflichten bei der Erstellung, Berichterstattung und Veröffentlichung von Abschlüssen. Die neu festgelegten Grenzwerte betreffen die Bilanzsumme der Vermögenswerte und den jährlichen Nettoumsatz. Die Obergrenze für die durchschnittliche Mitarbeiterzahl bleibt unverändert.

Nachfolgend finden Sie einen Vergleich der ursprünglichen und neuen Grenzwerte für die Aufnahme in Kategorien. Um bewertet zu werden, muss ein Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der drei Kriterien (Vermögen, Umsatz, Mitarbeiterzahl) erfüllen/nicht erfüllen.

Bilanzeinheit

Aktiva (ursprünglich)

Aktiva
(neu ab 1.1.2024)

Umsatz
(ursprünglich)

Umsatz

(neu ab 1.1.2024)

Mitarbeiter

Mikro

bis    9 Mio. CZK

bis   11 Mio. CZK

bis      18 Mio. CZK

bis     22 Mio. CZK

bis 10

Klein

bis 100 Mio. CZK

bis 120 Mio. CZK

bis    200 Mio. CZK

bis     240 Mio. CZK

bis 50

Mittler

bis 500 Mio. CZK

bis 600 Mio. CZK

bis 1 000 Mio. CZK

bis 1 200 Mio. CZK

bis 250

Gross

über 500 Mio. CZK

über 600 Mio. CZK

über 1 000 Mio.  CZK

über 1 200 Mio. CZK

über 250


Nehmen wir als Beispiel die Firma Beta s.r.o., die in den Jahren 2023 und 2024 stabile Werte aufweist
und folgende Kennzahlen erreicht hat: Vermögen 110 Mio. CZK, Umsatz 230 Mio. CZK und 45 Mitarbeiter.
Im Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde sie als Mittel Unternehmen ausgewiesen.

Kriterien

2023

Erfüllung alter Grenzwerte? (100/200/50)

2024

Erfüllung neuer Grenzwerte?  (120/240/50)

Aktiva

110 Mio. CZK

 (überschritten)

110 Mio. CZK

X (nicht überschritten)

Umsatz

230 Mio. CZK

 (überschritten)

230 Mio. CZK

X (nicht überschritten)

Mitarbeiter

45

X (nicht überschritten)

45

X (nicht überschritten)

  • Für das Jahr 2023 (gemäß den ursprünglichen Grenzwerten) hat das Unternehmen 2 von 3 Grenzwerten (Vermögen und Umsatz) überschritten und würde daher in die „mittlere“ Kategorie fallen.
  • Für das Jahr 2024 (gemäß den neuen Grenzwerten) hat das Unternehmen keinen Grenzwert überschritten und würde daher in die „kleine“ Kategorie fallen.

Im Zuge der Änderung der Kategorie einer Rechnungseinheit und der Änderungen der damit verbundenen Pflichten, nicht nur bei Erstellung des Jahresabschlusses, ist die Bewertung der erzielten Werte in zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen maßgeblich. Die Gesellschaft Beta ist in unserem Fall auch für 2025 ein mittleres Unternehmen.
Die Neuklassifizierung in die Kategorie „klein“ erfolgt nur, wenn im Geschäftsjahr 2025 gleiche (oder niedrigere) Werte bestätigt werden. Die tatsächliche Änderung der Kategorie von mittlerer zu kleiner Rechnungseinheit erfolgt ab 2026.

Die Änderung der Kategorisierung hat auch direkte Auswirkungen auf die Pflicht zur Prüfung von Jahresabschlüssen durch einen Abschlussprüfer. Diese Pflicht ist an die Kategorie gebunden, der das Unternehmen zugeordnet ist.      In diesem Bereich ist eine grundlegendere Lockerung geplant. Wir werden Sie in einem späteren Artikel darüber informieren.

Unser Team, das sich mit dieser Problematik befasst, steht Ihnen nicht nur bei der Bestimmung der richtigen Kategorie von Rechnungseinheiten, sondern auch bei den damit verbundenen Verpflichtungen zur Verfügung.