Im April 2024 hat der Rat für Internationale Rechnungsstandards/International Accounting Standards Board (IASB) einen neuen Standard herausgegeben - IFRS 18 Präsentation und Offenlegung im Rechnungsabschluss - der den bestehenden Standard IAS 1 zur Erstellung und Offenlegung von Abschlüssen ersetzt, wobei dieser viele seiner Anforderungen unverändert akzeptiert, aber auch neue Anforderungen einführt.
Der Standard wurde anschließend einem Genehmigungsverfahren in der Europäischen Union unterzogen. Seit dem 13. Februar 2026 wurde der IFRS 18 offiziell von der Europäischen Union genehmigt und eröffnet damit den Weg für seine Anwendung durch Bilanzeinheiten, die gemäß IFRS innerhalb der EU berichten.
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen, die durch den neuen Standard IFRS 18 mit sich gebracht wurden
Gewinn- und Verlustrechnung
IFRS 18 bringt wesentliche Änderungen in der Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung mit sich. Er führt zwei neue Zwischensummen (betriebliches Wirtschaftsergebnis und Wirtschaftsergebnis vor Finanzierung und Steuern) über dem Gesamtwirtschaftsergebnis ein und unterteilt die GuV-Rechnung neu in fünf separate Kategorien.
Das untenstehende Schema fasst die Anforderungen für die Klassifizierung von Posten für eine Bilanzeinheit zusammen, die keine Haupt- Unternehmungstätigkeit im Sinne des Standards IFRS 18 festgelegt hat.
Betriebserträge und -aufwendungen
- Erträge und Aufwendungen, die nicht in andere Kategorien fallen oder die ausdrücklich in die betriebliche Kategorie aufgenommen werden müssen.
Betriebliches Wirtschaftsergebnis (-gewinn/-verlust)
- Erträge und Ausgaben aus:
- Investitionen/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Joint Ventures und nicht konsolidierten Tochtergesellschaften, Bargeld/Geldmitteln und bargeldähnlichen Mitteln
- anderen Vermögenswerten, die separat und weitgehend unabhängig von den übrigen Mitteln der Bilanzeinheit Erträge/Aufwendungen generieren
Wirtschaftsergebnis/Gewinn vor Finanzierung und Steuern
Finanzierungserträge und -aufwendungen
- Erträge und Ausgaben im Zusammenhang mit der Finanzmittelbeschaffung
- Zinserträge und -aufwendungen im Zusammenhang mit Zinssatzänderungen bei Transaktionen, die nicht ausschließlich der Finanzierung dienen
Einkommensteuer
Erträge und Aufwendungen aus aufgegebener Tätigkeit
Gewinn/Verlust für den Zeitraum
Informationen im Kommentar zum Rechnungsabschluss
Der Standard führt zudem neue bzw. modifizierte Anforderungen für die Offenlegung von Informationen im Anhang zum Rechnungsabschluss ein. Diese beziehen sich insbesondere auf managementdefinierte Leistungskennzahlen (management-defined performance measures – MPM) und die Prinzipien der Aggregation und Verteilung von Informationen.
Managementdefinierte Leistungskennzahlen (MPM)
Managementdefinierte Leistungskennzahlen (management-defined performance measures/ MPM) sind die Zwischensummen der Erträge und Ausgaben, die ein Unternehmen in seinen Offenlegungen außerhalb Mitteilung im Rechnungsabschluss verwendet. IFRS 18 verlangt nun, dass Informationen zu diesen Indikatoren direkt in das Abschluss aufgenommen werden, als Teil eines einzelnen separaten Kommentars.
Für Unternehmen, deren Jahresabschlüsse geprüft werden, unterliegt auch der zusammenfassende Kommentar zu MPM einer Wirtschaftsprüfung. Für viele Unternehmen kann dies eine bedeutende Änderung der aktuellen Praxis darstellen, da Informationen zu diesen Indikatoren historisch oft außerhalb der Abschlüsse) veröffentlicht wurden und keiner Wirtschaftsprüfung unterlagen.
Zwischensummen der Erträge und Ausgaben, deren Präsentation oder Offenlegung ausdrücklich durch die IFRS-Standards vorgeschrieben ist, gelten nicht als MPM. IFRS 18 listet auch einige Zwischensummen der Erträge und Ausgaben auf, die nicht als MPM gelten.
Aggregation und Verteilung von Informationen
IFRS 18 führt neue Prinzipien für die Aggregation und Verteilung von Informationen ein. Diese Prinzipien gelten nicht nur für Erträge- und Ausgabeposten, sondern auch für Posten, die in einem Finanzlage- Bericht ausgewiesen werden. Ähnliche Posten werden in den Finanzberichten hauptsächlich aus praktischen Gründen aggregiert, sowie um gleichzeitig die Anforderungen von IFRS 18 zu erfüllen, wonach die grundlegenden Finanzberichte einen strukturierten Überblick über die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Geldfluss/Cash-flow des Unternehmens geben sollten.
Veränderungen in der Cashflow-Berechnung
Der Standard IFRS 18 führt außerdem eine Änderung des Ausgangspunkts für die Berechnung der Geldflüsse bei Verwendung der indirekten Methode ein. Die die Finanzflussrechnung nach der indirekten Methode erstellenden Bilanzeinheiten sollen nun vom betrieblichen Wirtschaftsergebnis ausgehen. Vor dem Inkrafttreten von IFRS 18 war der Ausgangspunkt dieser Berechnung der Gewinn- oder Verlust für den Rechnungslegungszeitraum.
Der Standard IFRS 18 schafft gleichzeitig die bisherige Möglichkeit bezüglich der Wahl bei der Klassifizierung von Geldströmen im Zusammenhang mit Zinsen und Dividenden auf. Diese Änderung soll zu einer besseren Vergleichbarkeit von Berichten zwischen den einzelnen Bilanzeinheiten beitragen.
Wirksamkeit
Der Standard IFRS 18 tritt für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2027 in Kraft, wobei eine frühere Anwendung erlaubt ist. Gleichzeitig erfordert der Standard eine rückwirkende Anwendung, d.h. der Vergleichszeitraum muss so angepasst werden, um den Anforderungen von IFRS 18 zu entsprechen.